Koalitionsvertrag 2025 CDU, CSU und SPD – Ergebnisse für Bürgergeldempfänger, Selbstständige, Gründer und KMU

Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD verspricht „Verantwortung für Deutschland“ – mit ambitionierten Reformvorhaben in Wirtschaft, Sozialstaat und Digitalisierung. Doch was bedeuten die angekündigten Maßnahmen konkret für jene Gruppen, die oft besonders von politischen Entscheidungen betroffen sind: Bürgergeldempfänger, Selbstständige, Gründer und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU)?


  • Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD (DOWNLOAD)

Inmitten von wirtschaftlicher Unsicherheit, Bürokratiefrust und dem anhaltenden Fachkräftemangel lohnt sich ein genauer Blick auf die geplanten Weichenstellungen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Inhalte des Vertrags für diese vier Gruppen praxisnah zusammen – und ordnet sie mit einem kritischen Blick ein.

1. Bürgergeldempfänger

Wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag:

  • Umgestaltung des Bürgergelds: Es wird in eine neue „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ überführt – mit einem stärkeren Fokus auf „Fördern und Fordern“ (z. B. schnellere Sanktionen, strengere Mitwirkungspflichten, Leistungsentzug bei mehrfacher Arbeitsverweigerung)​
  • Karenzzeit für Vermögen wird abgeschafft, Schonvermögen wird an „Lebensleistung“ gekoppelt.
  • Bezahlkarte bundesweit: Deutschlandweite Einführung zur besseren Kontrolle der Mittelverwendung.
  • Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie: Leistungen sollen möglichst aus einer Hand kommen, die Datenverwendung vereinfacht und automatisiert werden (Once-Only-Prinzip).
  • Passiv-Aktiv-Transfer (z. B. öffentlich geförderte Beschäftigung statt passiver Transfers) wird gesetzlich verankert.

Externe Einordnung:

  • Sozialverbände (z. B. Paritätischer Wohlfahrtsverband) kritisieren die Verschärfung von Sanktionen bereits im Vorfeld als „Rückschritt in Hartz-IV-Logik“
  • Positiv: Digitalisierung und bessere Abstimmung von Leistungen könnten Zugang und Verwaltung tatsächlich vereinfachen.

2. Selbstständige

Wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag:

  • Altersvorsorge-Pflicht für neue Selbstständige, sofern keine andere zuverlässige Absicherung besteht. Gründerfreundliche Ausgestaltung wird betont.
  • Reform des Statusfeststellungsverfahrens: Mehr Rechtssicherheit und schnellere Verfahren zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit.
  • Künstlersozialversicherung: Stabilisierung und ggf. Pauschalisierung der Beiträge; digitale Verwertung wird einbezogen.
  • Corona-Hilfen-Rückforderungen: Schwellenwerte für Stichproben sollen ermöglichen, Kleinbetriebe zu entlasten.

Externe Einordnung:

  • Der Vorschlag zur Altersvorsorgepflicht ist nicht neu – ähnliche Ansätze aus vorherigen Koalitionen scheiterten an der Umsetzbarkeit
  • Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens könnte jahrelange Unsicherheiten beenden – sofern zügig umgesetzt.

3. Gründer

Wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag:

  • 24h-Gründung mit One-Stop-Shop: Alle Behördengänge digital auf einer Plattform (inkl. notarielle Beurkundung, Finanzamt, Gewerbeamt).
  • Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung durch steuerlich attraktive Regelungen.
  • Frauenförderung: Spezielle Förderprogramme für Gründerinnen.
  • Deutschlandfonds mit 100 Mrd. € Zielvolumen: Finanzierung von Start-ups und Scale-ups, inkl. Moonshot-Förderung und Risikokapital.

Externe Einordnung:

  • 24h-Gründung orientiert sich an Estland – ob es wirklich kommt, hängt stark vom Umsetzungswillen und föderalen Strukturen ab.
  • Der Deutschlandfonds entspricht einem lange geforderten „Sovereign Tech Fund“ für Wachstumskapital (z. B. von Bitkom und Bundesverband Deutsche Startups).

4. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag:

  • Bürokratieabbau: z. B. Moratorium für neue Statistikpflichten, Verrechnungsmodell bei Einfuhrumsatzsteuer, weniger Nachweisführung bei Förderungen.
  • Fachkräftesicherung: Schneller Zugang für ausländische Fachkräfte, zentrale „Work-and-Stay-Agentur“ mit digitaler Plattform.
  • Förderprogramme: „ZIM“, „KMU-innovativ“, „INNO-KOM“ werden gestärkt.
  • Digitalisierung und Innovationsförderung explizit auf Mittelstand ausgerichtet (z. B. KI-Regulierung, Steuererleichterungen).
  • Steuerliche Anreize: u. a. Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge, steuerfreie Mehrarbeit über tariflicher Vollzeit.

Externe Einordnung:

  • Der „Bürokratieabbau“ wird regelmäßig angekündigt – echte Umsetzung wird entscheidend sein.
  • Das zentrale Fachkräfteportal und die beschleunigte Anerkennung ausländischer Qualifikationen wären für KMU ein Game-Changer bei Arbeitskräftemangel

Fazit

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält zahlreiche gute Ansätze – von der vereinfachten Unternehmensgründung über gezielte Fachkräftegewinnung bis hin zu einem digitalen, effizienteren Sozialstaat. Bürgergeldempfänger müssen sich auf strengere Regeln einstellen, erhalten aber auch mehr Unterstützung beim Einstieg in Arbeit. Für Selbstständige bringt der Vertrag mehr Sicherheit, aber auch neue Pflichten. Gründer profitieren von besseren Finanzierungsbedingungen und Bürokratieabbau, KMU von digitalen Erleichterungen und Fachkräftekonzepte mit Potenzial.

Ob diese Versprechen Realität werden, hängt nun von der konkreten Umsetzung ab – und davon, ob der neue politische Kurs den Spagat zwischen Entlastung und Leistungsanreizen wirklich meistert. Für alle Betroffenen gilt daher: Informiert bleiben, Chancen erkennen – und politische Entwicklungen aktiv begleiten.


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