TOP 15 Fördermittel

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Es ist egal, ob Sie einen Kredit bei der Bank oder Fördermittel beantragen. Je mehr Geld Sie wollen, umso umfangreicher wird der Businessplan, den Sie einreichen müssen. Gerade Förderstellen sind über europäische Gelder kofinanziert und die europäischen Richtlinien wie bspw. de-minimis, KMU Definition usw. sehen komplexe Antragsprozesse und definierte Vergaberichtlinien vor. Wir haben die TOP 15 der Zuschüsse für eine Existenzgründung, Selbständige, Freiberufler, Handwerker, Unternehmer und alle Gründer zusammengetragen.


Der Markt für Förderprogramme, Fördermittel, Zuschüsse, öffentlich geförderte Kredite und Darlehen für Unternehmer und Gründer ist quasi vom Laien nicht zu durchschauen. Bei mehr als 8.000 deutschen Fördermitteln auch kein Wunder. Hätten Sie gewusst, was sich hinter den Subventionen  "GA Mittel", "ZIM", AFBG/Meister-BAföG, oder "Existenzgründerzuschuss" verbirgt?

Zuschüsse sind oft nicht rückzahlbare Fördermittel. Zulagen werden generell für verschiedene Branchen und Zielgruppen angeboten, von Existenzgründern im High-tech-Bereich bis zu Anschubfinanzierungen für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Fördermittel haben damit nahezu keine Einschränkungen. Jedes Bundesland, teilweise sogar einzelne Städte, haben Zuschüsse zur Unterstützung der Existenzgründer und KMU (nach EU Definition) aufgelegt. Letzteres, weil die EU dann satte Kofinanzierungen und Zuschüsse von teilweise 80% zu den deutschen Fördermitteln gibt. So holt Deutschland die vielen an die EU gezahlten Milliarden wieder zurück.

Der Begriff Fördermittel

Fördermittel sind per Definition nicht rückzahlbare Zuschüsse ohne direkte Gegenleistung und sind damit die beliebteste Förderungsart für  Existenzgründung und Selbständige. Aber Vorsicht: Wenn Sie auch nachträglich gegen die Förderrichtlinien verstoßen haben, drohen empfindliche Strafen wegen Subventionsbetrug sowie die Rückzahlung der Zuwendungen und Fördermittel. Ein Zuschuss wird für nahezu alle Förderbereiche und -anlässe vergeben. Derzeit gibt es alleine ca. 8.000 Zuwendungen für deutsche Unternehmen. Zulagen werden sowohl für Investitionen als auch für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten gewährt.

TOP 15 Fördermittel

Für nahezu alle denkbaren Investitionen können Fördermittel beantragt werden. Wenn man jetzt noch wüsste wo und unter welchen Rahmenbedingungen die Zulagen gezahlt werden, wäre man im Vorteil. Klar, wenn man für eine neue Maschine, den Webauftritt, die ISO9001 oder die Beraterrechnung bis zu 90% an Zulagen bekommen kann, sollte man diese Zuschüsse auch dringend mitnehmen. Die Klassiker mit Antragsstelle und Antragsprozess, die ich Ihnen in meinem eBook auch im Detail beschrieben habe, sind:

  1.     Existenzgründung
  2.     Existenzaufbau
  3.     Betriebsgründung
  4.     Betriebserweiterung
  5.     Beteiligung an Unternehmen
  6.     Kooperation
  7.     Erwerb von Maschinen und Geräten
  8.     Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  9.     Umweltschutzmaßnahmen
  10.     Forschung und Entwicklung (FuE)
  11.     Unternehmensberatung
  12.     Schulungsmaßnahmen
  13.     Export
  14.     Ausländische Kapitalanlagen
  15.     Messeunterstützung

Sie sehen es ist nahezu alles möglich. Spannend ist natürlich auch, dass der Erwerb von Unternehmensanteilen, bspw. bei einer Nachfolgeregelung, über Fördermittel finanziert werden kann.

Fördermittel in Euro und Prozent

Prinzipiell sind Fördermittel von bis zu 90 Prozent möglich, wobei der Anteil an Zuschüssen im Durchschnitt bei 30 bis 50 Prozent liegen wird. Insbesondere die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Zulagen ist wichtig. Die Bemessungsgrundlage der Zuwendungen und Fördermittel kann bspw. bei der Berücksichtigung von Pauschalaufschlägen wesentlich größer sein als die tatsächlichen Kosten, die durch die Investition entstehen. Dadurch wird dann automatisch der Förderanteil der Zuschüsse ansteigen.

Wenn Sie beispielsweise als Gründer durch eine entsprechende Darstellung Ihres Investitionsvorhabens einen Aufschlag von 80% auf die Kosten erreichen, dann wird bei einer Förderquote von 50% nicht 50% von 100%, sondern 50 von 180 (100+80) Prozent gefördert. Damit haben Sie aus einer Förderquote von 50% eine Förderquote von 90% gemacht.

Die theoretischen Zuschüsse je förderfähigen Unternehmern bewegen sich tatsächlich bei unglaublichen 63.000€ pro Jahr und Unternehmen. Natürlich fällt für die "Kleinen" weniger ab, weil die "Großen" gleich mehrere 100 Millionen abräumen. Dennoch bleibt für jeden Gründer und Unternehmer immer noch genug übrig - glauben Sie mir.

In der Beratungspraxis wird immer wieder von Gründern und Unternehmen gefragt, welche Fördermittel in Betracht kommen. Da es mehr als 8.000 Zuschüsse gibt, ist die Antwort beliebig schwierig.

Antragsprozess für Fördermittel

Da Zuschüsse in Deutschland oft EU-kofinanziert werden, sind 90% aller Zuschüsse bei Antragstellung und nach Auszahlung mehr oder weniger umfangreich zu dokumentieren. Hier sollte der Existenzgründer und Unternehmer immer Aufwand und Nutzen gegenüber stellen. Eine Antragstellung für Technologie oder F&E Zuschüsse ist bspw. ein erheblicher Zusatzaufwand.

Je weniger Dokumentationen beim Existenzgründer oder beim Unternehmer bereits vorhanden sind, weil Sie oft beispielsweise aus dem Bauch entscheiden, umso mehr Dokumentation fällt im Rahmen einer Beantragung an. Hier können aber spezialisierte Fördermittelberater helfen. Deren Kosten werden wiederum bezuschusst. Wichtig ist auch, dass man den Fördermittel Antrag auf Zuschüsse rechtzeitig stellt und das noch Fördermittel aus den Töpfen abrufbar sind. Eine Beantragung macht nämlich nur dann Sinn, wenn die Möglichkeit besteht, das Projekt auch wirklich finanziert zu bekommen.

Fördermittel für Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (EXIST)

Es gibt Zuschüsse und Fördermittel des Bundes und des Landes zur Unterstützung von Unternehmensgründungen aus der Universität und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Seedphase. Das EXIST Gründerstipendium gehört dabei wohl zu den bekanntesten Subventionen. Die Zuschüsse werden hier in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dazu zählen bspw. Personalausgaben (maximal drei Personen und Sachausgaben bis zu 10.000 Euro / 17.000 Euro), Marketingaufwendungen, Beraterkosten, Betriebsmittel und vieles mehr.

Wir hatten solche Exisztenzgründer mal in einem Coaching des Businessplanwettbewerbs sitzen und sind fast vom Stuhl gefallen, als wir gehört haben wohin die Existenzgründer dann diese Zuschüsse investiert haben. Die Zuschüsse von bis zu 100.000€ werden ein Jahr lang bezahlt. Dabei muss der Existenzgründer die Antragsstellung vor der Existenzgründung erledigen. Das gilt übrigens für die meisten Fördermittel . Diese EXIST Zuschüsse sind primär auf technologieorientierte Existenzgründungen ausgerichtet und die eigentliche Fördermittel Antragsstellung wird von der Universität erledigt. Der Fördermittel Antrag wird von der Universität beim Forschungszentrum Jülich gestellt. Also seien  Sie zu Ihrem Betreuer an der Uni immer freundlich.

Zuschüsse aus „ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“

Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, die mit diesen zusammenarbeiten. Es soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe nachhaltig unterstützen. Somit soll ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen geleistet werden. Die Zuschüsse und Mittel zur Förderung im ZIM Programm wurden aufgestockt und die Zielgruppe erst kürzlich erweitert.

Fördermittel aus Regionalförderung

Primäres Ziel der Regionalförderung bspw. eines Bundeslands, eines Landkreises oder einer Stadt ist es, strukturschwachen Regionen nach der EU Definition (ZIEL 2 oder ZIEL 3 Gebiete) über Zuschüsse und Subventionen den Ausgleich ihrer Standortnachteile und den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu erleichtern und so regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen. Beliebt ist die GRW Förderung.

Fördermittel der Arbeitsagenturen

2009 wurde 230.000 mal Existenzgründerzuschuss (Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld) für Existenzgründer bewilligt. 2011 lag diese Zahl bei 240.000 und für 2012 geht man aufgrund der geänderten Förderrichtlinien von 30.000 geförderten Existenzgründungen aus. Alle Gelder, die zum Existenzgründerzuschuss zählen, sind steuerfrei, frei verwendbar und brauchen nicht zurückgezahlt werden. Eine Langzeitstudie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bewies unlängst: Mehr als jeder Zweite, der sich mittels Fördermittel zur Selbstständigkeit zur Existenzgründung entschloss, ist es auch nach 5 Jahren noch.

Fördermittel der euopäischen Union (EU)

Gerade die Europäische Union (EU) vergibt zahlreiche Zuschüsse, Fördermittel und Subventionen für den Mittelstand und Gründer. Wenn die Staaten der EU die richtigen Anträge bei der EU stellen, kommen Milliarden bspw. in Form des Gründungszuschuss, KfW Gründercoaching oder ESF Programme wieder in Deutschland an.

Fördermittel für Beratungskosten

Traditionell werden Gründer und KMU immer als Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet. In Europa stellt die SME (Small Medium Enterprises) eine wichtige Fördergruppe dar, die massiv mit dem europäischen Geld-Füllhorn bedacht wird. Die Bundesregierung sichert Deutschland seit Jahren einen großen Teil dieser Fördermittel durch bspw. spezielle Förderprogramme (Förderung unternehmerischen Know-hows) wie auch der Beratungsförderung in Form von ESF Kofinanzierungen. Da die Werbung für diese Programme zunimmt und der preisbewusste Kunde zudem immer sparen möchte, wird also ein PULL Effekt im Markt erreicht: Der Interessent fragt im Beratungsgespräch nach Förderungen und Zuschüssen. Damit verlieren die Berater, die keine Zulassung haben kurzfristig das Rennen, im Bereich der Beratungsförderung.

Bei den Förderprogrammen für Beratungsleistungen handelt es sich um Fördermittel für verschiedene Beratungsschwerpunkte und Branchen. Eigentlich gibt es nahezu für jeden Beratungsanlass einen Zuschuss oder mehrere Zuschüsse (Förderung unternehmerischen Know-hows). Mangels eines prüfbaren Gütesiegels für Beratungsleistungen, vergleichbar der Steuerberaterzulassung, übernimmt der Nachweis der Zulassung zu Förderprogrammen wie bspw. BAFA, IHK, RKW und anderen verstärkt eine Siegelfunktion. Dies auch in Anbetracht der sich weiter steigenden Zulassungsvoraussetzungen der Berater für die Beratungsförderung.

Einen Zuschuss zu Beratungskosten, beispielsweise für ein Gründercoaching zur Existenzgründung, ist also insbesondere in der Zielgruppe der Gründer und kleinen mittelständischen Unternehmen mittlerweile ein unverzichtbarer "Door Opener" für den Einstieg in ein Beratungsprojekt geworden. Viele Beratungsunternehmen schnüren speziell auf die Förderprogramme zugeschnittene Beratungsprodukte zusammen und erzielen so große Erfolge und bekommen Zuschüsse für Beratungskosten.

Um den Zuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows zu Beratungskosten zu erhalten, müssen Unternehmer und Berater aber auch einen langen Atem haben, wie folgende Aufstellung (Auszug) aus Förderrichtlinien exemplarisch zeigt*:

  • 3-10-seitigen Antrag ausfüllen
  • nachweisen, dass das Unternehmen schon mindestens 5 Jahre besteht
  • versichern, dass der Betrieb ein kleines/mittleres Unternehmen im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361 EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen Amtsblatt EG L 124) ist
  • versichern, dass Sie sich nach Fördermöglichkeiten anderer Stellen informiert haben
  • einer Aufnahme Ihrer Daten in das Verzeichnis der Begünstigten gemäß Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zustimmen
  • anerkennen, dass alle Ihre Angaben im Antrag und in den sonstigen eingereichten Unterlagen subventionserheblich im Sinne der Strafvorschriften zum Subventionsbetrug (§ 264 StGB) und des Landessubventionsgesetzes sind
  • eine Bestätigung einer Krankenversicherung beibringen, aus der hervorgeht, dass Sie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer/-innen beschäftigen
  • erklären, ob und wenn ja welche Beihilfen Sie in den letzten 3 Steuerjahren erhalten oder beantragt haben
  • erklären, ob Sie die beantragte ?De-minimis?-Beihilfe mit weiteren Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen kumulieren
  • sich damit einverstanden erklären, dass die für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Sachverhalte bei den zuständigen Ämtern überprüft, elektronisch erfasst, bearbeitet und gespeichert werden
  • ein "Beratungskurzkonzept" entwerfen und aufschreiben (Macht der Berater dann meist kostenlos)
  • sicherstellen, dass der Berater nicht mit einem Mitarbeiter verwandt ist
  • einverstanden sein, dass die Beratung grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertreterinnen bzw. Unternehmensvertretern und in der Regel in Ihrem Unternehmen stattfindet
  • akzeptieren, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung haben, sondern diese nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel erfolgt
  • akzeptieren, dass das Gender-Mainstreaming-Prinzip anzuwenden ist, d.h. bei Planung, Durchführung und Begleitung der Beratung sind die Auswirkungen dieses Prinzips auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen
  • einverstanden sein, dass alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten vom Fördergeber auf Datenträger gespeichert und vom Fördergeber oder in ihrem Auftrag für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit des Förderprogramms ausgewertet und an Einrichtungen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union weitergeleitet und Auswertungsergebnisse veröffentlicht werden
  • sich verpflichten, die für statistische Zwecke, die Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit des Förderprogramms (Monitoring), für etwaige erforderliche Nachbefragungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erforderlichen Daten zu erheben und entsprechend den im Zuwendungsbescheid festgelegten Vorgaben und Fristen an öffentliche Stellen zu übermitteln
  • dafür sorgen, dass Adressen, Telefonnummern oder andere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme von Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern und sonstigen geförderten Beteiligten an der Beratung zur Verfügung stehen
  • damit einverstanden sein, dass die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof, der Landesrechnungshof, die Prüfbehörden beim Ministerium, sowie die Landesbanken berechtigt sind, die Durchführung der geförderten Beratung vor Ort in Ihrem Unternehmen zu prüfen
  • sich verpflichten, nach Artikel 8 Abs. 4 der Verordnung der Kommission VO (EG) Nr.1828/2006 vom 8. Dezember 2006 (ABl. der EG L 45 vom 15. Februar 2007) bei öffentlich wirksamen Maßnahmen (z.B. Einweihungen) oder Erklärungen (z.B. Presseerklärungen, Veröffentlichungen, Interviews), die im Zusammenhang mit den nach dieser Richtlinie erhaltenen Zuwendungen stehen, auf die ESF-Förderung in geeigneter Weise hinzuweisen
  • sich damit einverstanden erklären, dass Sie in das vom Ministerium nach Artikel 6 der Verordnung der Kommis-sion VO (EG) Nr. 1828/2006 vom 8. Dezember (ABl. der EG L 45 vom 15. Februar 2007) zu veröffentlichende Verzeichnis der Begünstigen aufgenommen werden
  • hinnehmen, dass der konkrete Auszahlungszeitpunkt im Einzelfall vom Zahlungseingang entsprechender ESF-Mittel
    beim Land abhängen kann
  • alle Belege und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der geförderten Beratung stehen, bis einschließlich 31.12.2023 aufbewahren
  • ihre Ausgaben zunächst vorfinanzieren und tatsächlich verausgaben und können dann nachträglich bei der Förderstelledie Erstattung beantragen
  • sich über mögliche vorrangige Fördermöglichkeiten informieren
  • ...

* siehe vollständigen Artikel/ Glosse dazu von DR. BERNDT CONSULTANTS

WICHTIG: Berater dürfen mit den Logos und Zulassungen der Förderstellen nur innerhalb eines eng abgegrenzten Rahmens werben. In 98% der Fälle ist bspw. das Logo der Förderstelle auf einem Flyer oder im Internetauftritt abmahnfähig ebenso dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken Sie seien bspw. beim Arbeitsamt oder KFW akkreditiert. Hier gilt es das Wording der Förderstellen genauestens einzuhalten. Abmahnungen seitens der Förderinstitute schlagen mit bis zu 250.000 zu Buche. Das kann schnell das Ende des Unternehmens bedeuten.


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