Eine Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops ist mittlerweile an der Tagesordnung. Dabei filtern nicht nur grosse Kanzleien der Markenhersteller Verstöße aus dem WWW voll automatisiert heraus, sondern auch Wettbewerber schicken kostenpflichtige Abmahnungen zu rechtlichen Verstößen zu. Zudem ändert der Gesetzgeber und die Tool-Anbieter regelmässig die Setups, was bei Nichtbeachtung ebenso zu hohen Strafen führt.
Drohende Abmahnung - TOP 15 Themenbereiche
Sie haben eine Abmahnung bei Amazon oder eBay erhalten? Verständlich, denn beide gehören neben der eigenen Website seit langem zu den wichtigsten und umsatzstärksten Kanälen. Immer wieder betroffen sind bei Abmahnungen im Einzelnen die Themenbereiche (Hier beispielhaft mit Artikeln unseres bevorzugten Anbieters):
- Datenschutz
- AGB
- Widerruf
- Nährwertdeklaration
- Grundpreisangabe
- OS-Verlinkung
- Impressum
- Einwilligungspflicht für Plugins und Links
- Gewährleistungsrecht
- Auslandsversandkosten
- Produktsicherheitsgesetz
- Markennamen
- Youtube-Videos
- Elektronische Geräte
- Produktfotos
- Produktbeschreibungen
- Kennzeichnung von Werbung
- Anhängen an fremde Angebote
Abmahnung - Wie vermeiden?
Am einfachsten ist es sicher gar nicht ONLINE zu verkaufen. Aber das ist ja nicht der Sinn und Zweck. Aus meiner Erfahrung ist es unmöglich alle gesetzlichen Auflagen im Radar zu haben und sicher haben Sie nicht die Expertise, um Rechtstexte sicher zu verfassen. Insofern empfehle ich immer eine spezialisierte Kanzlei, die einen sauberen Newsletter zu den gängigen Abmahngründen versendet, telefonisch erreichbar ist und die Rechtsvorschriften, die beachtet werden müssen, 100% im Zugriff hat. Hier mal die Liste der Veröffentlichungen (Auszug) unseres bevorzugten Anbieters:
Wie Sie sehen, stehen Sie als Shopbetreiber, eBay/ Amazon Anbieter immer mit einem Bein im "Gefängnis". Gefährlich: Darum sollten Sie wegen einer Abmahnung bei Amazon vorsichtig sein. Zudem scheint die Plattform eBay durch die üblichen Vielfach-
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Mustertexte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
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