Starten Sie jetzt durch mit dem Geschäftsmodell Blumenladen , aber auch hier gilt es sich gut mit einem strukturierten Businessplan vorzubereiten.Das Geschäftskonzept Blumenladen kann man als Vorlage downloaden und dann in einem fertigen Konzept arbeiten. Sie müssen dennoch die lokalen Gegebenheiten einfliessen lassen.
Was macht ein Blumenladen?
Floristen und Floristinnen gestalten und verkaufen Blumen- und Pflanzenschmuck. Sie beraten Kunden, pflegen die Pflanzen im Laden und bearbeiten Bestellungen des Blumenversands. Laut Statistik liegen die Ausgaben für Pflanzen und Blumen pro Jahr und Haushalt bei zirka 250 EUR. Das ist nicht viel und daher ist der Markt gerade an den klassischen Terminen hart umkämpft. Denn Blumen werden zu Geburtstagen, zu Einweihungsfeiern und vielerlei anderen Anlässen verschenkt. Auch bieten Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen und natürlich der Valentinstag ein grosses Betätigungsfeld. Blumensträuße, Gestecke oder Pfanzen im Topf – die Basis aller Blumengeschäfte ist längst noch nicht das Ende der Fahnenstange. Kreative Ideen von Ihnen als Existenzgründer sind gefragt.
- Anleitung, das Coaching und die Motivation der Mitarbeiter im Tagesgeschäft.
- Unterstützung und Förderung der Team- und Mitarbeiterentwicklung.
- Einstellungsprozesses bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter
- fachgerechter Umgang mit Düngern und Pflanzenschutzmitteln
- Einhaltung des Umwelt- und Artenschutzes
- Kontrolle der Umsetzung des Konzeptes gemäß Standards und Vorgaben in deinen Filialen.
- Kundenorientierte und verkaufsoptimierte Warenpräsentation
Sie haben Erfahrung gesammelt als Geprüfte/r Floristmeister/in (Meisterprüfung), Gestalter/in für Blumenkunst (Weiterbildung), Wirtschafter/in für Floristik (Weiterbildung) und zumindest 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen in:
- in Blumenfachgeschäften
- in Gartencentern
- in Gärtnereien mit Blumengeschäft
- Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung
- im Großhandel mit Pflanzen und Blumen
- in Bestattungsunternehmen mit eigenem Blumenhaus
Branchenkennziffern Blumenladen
Investoren setzen auf Branchenkennzahlen, um Ihre gelieferten Zahlen im Businessplan besser einzuschätzen zu können.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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