Starten Sie jetzt durch mit dem Geschäftsmodell Cocktailbar , aber auch hier gilt es sich gut mit einem strukturierten Businessplan vorzubereiten. Zudem brauchen Sie eine Gaststättenkonzession. Das Geschäftskonzept Cocktailbar kann man als Vorlage downloaden und dann in einem fertigen Konzept arbeiten. Sie müssen dennoch die lokalen Gegebenheiten einfliessen lassen.
Was macht eine Cocktailbar?
Wenn Sie planen eine Cocktailbar zu eröffnen, dann denken Sie darüber nach, was eure Cocktailbar besonders macht? Was ist euer USP. Denn ob urige Raucherkneipe oder exquisite Cocktailbar, die Frage ist immer, was die Kunden in der Region wünschen und wie die Wettbewerbssituatioon ist. Letztlich gibt etwas, was sie einzigartig macht. Und sei es die Lage, das Designkonzept oder die Drinks. Und letzteres ist entscheiden. Neben dem außergewöhnlichen Barkonzept müssen Sie Drinks einfach mixen können und am Besten eine Barkeeper Ausbildung durchlaufen haben. Achten Sie auch auf Publikum, Preisniveau, Sortiment, Öffnungszeiten, Räumlichkeiten, Außenbereich, Zulassungsbeschränkungen , Auflagen, Erreichbarkeit, Web, Standort und Nähe zu belebten Straßen / Orten. Das Cocktailbar Business ist hart. Generell gilt, wer in der Gastronomie nicht rechnen und mit Geld umgehen kann, wird Pleite gehen.
Als Bar-Chef und Bar-Chefin leiten Sie Ihren eigenen Barbetrieb als gastronomischen Betrieb. Um eine Cocktailbar eröffnen zu dürfen empfehlen wir zwingend Berufserfahrung in der Gastronomie. Ihr Job ist:
- Warenbeschaffung
- Werbung
- Mitarbeiter
- Organisation
- Aufnahme von Bestellungen
- Zubereitung aller Getränke
- Kompetente Beratung und Bedienung der Gäste
- Vorbereitung und Pflege, Hygiene und Sauberkeit im Barbereich
- Verantwortung für den Barbereich
- Kasse
Für einen erfolgreichen Start als Cocktailbar sollten Sie Erfahrung gesammelt haben bei
- Bars
- Diskotheken, Tanz- und Vergnügungslokalen
- Restaurants und Hotels mit Barbetrieb
- Cateringbetrieben
Branchenkennziffern Cocktailbar
Branchen-Kennzahlen liefern Vergleichswerte für den Businessplan oder Geschäftsanalysen.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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