Gefördert werden Beratungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer
Förderung
Die Beratungen umfassen:
- Gründung
- Wachstum
- Markterschließung
- Existenzsicherung
- Unternehmensnachfolge
- Umweltberatungen
Förderregion
Sachsen
Fördergruppe
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
ExistenzgründerInnen
Förder -Kriterien
Die Beratung muss durch selbständige Berater oder Beratungsunternehmen unter Mitwirkung eines zugelassenen Qualitätssicherers durchgeführt werden.
Bei Beratungen mit Schwerpunkt Außenwirtschaft oder Umwelt muss der Antragsteller nachweisen, dass er eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- oder Umweltberater der sächsischen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vorgeschaltet hat. Standard-leistungen der Kammern müssen vorab in Anspruch genommen werden.
Nicht gefördert werden:
- routinemäßige Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
- Beratungen, die der Einführung oder Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen dienen
- die Entwicklung von Marketingkonzepten für Netzwerke
- Beratungen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagewerken
Förder-Beschreibung
Mittelstandsförderung – Intensivberatung / Coaching, Außenwirtschaftsberatung
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung.
Insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen.
- Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 400 EUR je Tagewerk, maximal jedoch 50% der Ausgaben. Gefördert werden bis zu 60 Tagewerke pro Jahr und innerhalb von drei Jahren maximal 100 Tagewerke.
- Die Kosten der Beratung (ohne Qualitätssicherungskosten) sollen 800 EUR (netto) je Tagewerk nicht überschreiten.
- Bei arbeitsplatzrelevanten Beratungsmaßnahmen ist ein besonderer Schwerpunkt auf den Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen zu legen.
- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Investition
80.000
Netto Förderung
40.000
Förderung in %
50
Förderstelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: (03 51) 4 91 00
Fax: (03 51) 49 10 40 00
service-cen-ter@sab.sachsen.de
http://www.sab.sachsen.de
Antragsstelle
Der Antrag ist bei einem anerkannten Qualitätssicherer einzureichen. Die anerkannten Qualitätssicherer können bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unter der Hotline (03 51) 49 10-49 10 erfragt werden.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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