Energiesparen lohnt sich. Der Sonderfonds des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie besteht aus zwei Förderbausteinen: einem Zuschuss zu den Kosten einer Energieeffizienzberatung und einem zinsgünstigen Investitionskredit für Unternehmen.
Förderung
Beratungskosten
Förderregion
Deutschland
Fördergruppe
Die Energie-Effizienzberatung können kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Anspruch nehmen
Förder -Kriterien
Initialberatung
Beschreibung der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energie-bedarf, Beschreibung bestehender energetischer Mängel, Vorschläge für Energieeffizienz-Maßnahmen, Hinweise auf Fördermöglichkeiten
Detailberatung
Mengen und Kosten des En-ergieverbrauchs, Bewertung des Ist-Zustands, Feststellung der Schwachstellen, Prioritäten zur effizienten Energieanwendung, konkrete Nennung von Einsparpotenzialen, Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen, wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen, Hinweise auf Fördermöglichkeiten
Förder-Beschreibung
Förderbausteine
Energieeffizienzberatung
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird die Finanzierung einer fachkundigen, unabhängigen Energieberatung im Rahmen des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ angeboten, die in konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen mündet.
- ermittelt die Möglichkeiten, wo und wie viel Energie Sie in Ihrem
Unternehmen einsparen können. - bewertet, wie wirtschaftlich die einzelnen Möglichkeiten
zum Energiesparen sind. - entwickelt ein Konzept, wie und wo Sie ggf. Abwärme in
Ihrem Unternehmen nutzen können. - schlägt konkrete Maßnahmen zum Energiesparen vor.
- berät Sie zu allen passenden Förderangeboten.
Ein
Energetische Schwachstellen im Unternehmen werden analysiert und Möglichkeiten für energie- und kosteneinsparende Verbesserungen aufgezeigt.
Initialberatung
Energetische Schwachstellen im Unternehmen werden untersucht .
Bis zu 80 % des maximal förderfähigen Tageshonorars, höchsten 1.280 € (max. 640 € pro Beratungstag)
Detailberatung
Vertiefende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans.
Bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars, höchsten 4.800 € (max. 480 € pro Beratungstag)
Investition
1.600
8.000
Netto Förderung
1.280
4.800
Förderung in %
80
60
Förderstelle
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat Öffentlich-keitsarbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Tel.:030 18 615 0
Fax:030 18 615 7010
info@bmwi.bund.de
www.bmwi.de
Antragsstelle
Die Beantragung des Zuschusses zur Energieeffizienzberatung erfolgt bei einem Regionalpartner. Nähere Informationen sowie eine Liste der Regionalpartner erhalten Sie unter www.energieeffizienz-beratung.de
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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