Ein qualifizierter Turn-Around Berater kann in der Unternehmenskrise helfen. Durch das KfW Programm Runder Tisch und die sog. Turn Around Beratung werden Unternehmen in der Krise qualifiziert unterstützt. Das Ziel ist es Lösungen für Probleme aufzuspüren und so Unternehmen eine Zukunft zu ermöglichen.
Förderung
Beratungskosten
Förderregion
Deutschland
Fördergruppe
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben
Förder -Kriterien
Nicht gefördert werden Unternehmen, die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden
Option zur zusätzlichen Aufstockung von weiteren 10 Tagen über eine Anschlussberatung mit 50 % Zuschuss, max. 400 € pro Tag
Förder-Beschreibung
KfW Runder Tisch
Das Unternehmen beauftragt einen Berater mit einer Schwachstellenanalyse ("Unternehmens-Check").
Im Ergebnis unterbreitet der Berater Lösungsvorschläge. Am Runden Tisch mit allen Beteiligten stimmt er das weitere Vorgehen ab.
Der Unternehmens-Check umfasst höchstens 10 Tage-werke à 8 Stunden.
Das geförderte Unternehmen bezahlt lediglich die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters und die Fahrt-kosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen.
Der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 Euro pro Einsatztag à 8 Stunden. Damit werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon, Fax etc. abgegolten.
Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern getragen.
Investition
1.600
8.000
Netto Förderung
1.600
4.000
Förderung in %
100
50
Förderstelle
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
www.kfw-mittelstandsbank.de
Antragsstelle
KfW Gründungsberater und Regional Partner (IHK, HWK)
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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