Deutschland ist traditionell ein Land der Technik und Innovation. Mit dem Förderporgramm soll die Beratung für ein effektives Innovationsmanagement gefördert werden.
Förderung
Beratungskosten
Förderregion
In den neuen Bundesländern und Berlin sowie in ausgewählten Modellregionen des übrigen Bundesgebietes
Fördergruppe
kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
Förder -Kriterien
- Zuschuss zu Beratungs- und Managementleistungen
- Die Förderquote liegt entsprechend der jeweiligen Leistungsstufe zwischen 45 % und 55 %.
- Für die Initialberatung (Beratungsgutschein) wird ein halber Beratertag zu 100 % bezuschusst.
- Nicht förderfähig im Sinne der Richtlinie sind die Branchen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffsbau und die unter den ehemaligen EGKS-Vertrag fallenden Bereiche (Kohle und Stahl)
Förder-Beschreibung
Innovationsmanagement (BMWi)
Deshalb ist es unerlässlich, in Forschung, Innovationen und die Ausbildung von Fachkräften zu investieren, um Unternehmen wettbewerbsfähig zu machen und ein langfristiges wirtschaftliches Wachstum, Wohlstand und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Unterstützung von Produkt- und Prozessinnovationen in kleinen Unternehmen bis 50 Mitarbeit-erinnen und Mitarbeiter in den neuen Bundesländern und Berlin sowie in ausgewählten Modell-regionen des übrigen Bundes-gebietes durch externes Management:
- Unternehmensaudit
- Machbarkeitsstudie
- Realisierungskonzept
- Projektmanagement
- Initialberatung
Investition
400
30.000
Netto Förderung
400
16.500
Förderung in %
100
55
Förderstelle
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat Öffentlich-keitsarbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 18 615 0
Fax: +49 (0) 30 18 615 7010
info@bmwi.bund.de
www.bmwi.de
Antragsstelle
EuroNorm GmbH
Projektträger im Auftrag des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Technologie
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Tel.: 030 97003-043
Fax 030 97003-044
info@fue-foerderung.de
www.fue-foerderung.de
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
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können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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