Existenzgründerin oder Existenzgründer aus Niedersachsne, die in der Vorgründungsphase Beratung brauchen oder als Unternehmensnachfolger fachkundigen Rat brauchen, können beim Land Niedersachsen den Antrag auf Zuschuss im Rahmen des "Gründungscoaching Niedersachsen" stellen.
Förderung
Beratungskosten
Förderregion
Niedersachsen
Fördergruppe
Existenzgründer/in
Förder -Kriterien
- Der Zuschussantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der NBank zu stellen
- Gefördert wird die be-gleitende Beratung in der Vorgründungsphase im Hinblick auf eine zukünftige gewerbliche oder freiberufliche Existenz
- Die Beratung erfolgt durch einen in der NBank-KfW-Beraterbörse zugelassenen Berater
- Um einen gleitenden Übergang in die Selbständigkeit zu unterstützen, kann die Beratung in Ausnahmefällen bis zu 3 Monate nach Gründungsdatum weitergeführt werden
Förder-Beschreibung
Gründungscoaching Niedersachsen
Mit dem Förderangebot will Niedersachsen Existenzgründungen unterstützen und dazu beitragen, den Anteil an nachhaltigen Gründungen zu erhöhen
- Begleitende Beratung zu Fragen der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens soll Existenzgründerinnen und Existenzgründer auf dem Weg in eine nachhaltige Selbstständigkeit unterstützen.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % (Zielgebiet RWB) bzw. 75 % (Zielgebiet Konvergenz) der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für einen Berater bis zur Höhe von max. 800 Euro pro Tagewerk.
Investition
16.000
16.000
Netto Förderung
8.000
12.000
Förderung in %
50
75
Förderstelle
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: 0511 30031-333
Fax: 0511 30031-11333
beratung@nbank.de
www.nbank.de
Die NBank unterstützt Ratsuchende bei allen Programmen rund um die Beratungsförderung und bewilligt die Förderungen des Landes.
Antragsstelle
Investitions- und Förderbank Nieder-sachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: 0511 30031-333
Fax: 0511 30031-11333
beratung@nbank.de
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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