Bayern bietet in der Vorgründungsphase (vor Gewerbeanmeldung bzw. Übernahme) gewerblichen Existenzgründern zusammen mit Unterstützung der bayerischen Industrie- und Handelskammern ein Coachingprogramm an. Es handelt sich um ein Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Programm, das bezuschusst wird. In den Genuss kommen Existenzgründer und Betriebsübernehmer, aber auch Personen, die einen Nebenerwerb zum Vollerwerb umwandeln wollen.
Förderung
Beratungskosten, Klärung von Fragestellungen im Rahmen der Existenzgründung:
- Wie sollte ich mein Produkt oder meine Dienstleistung ausgestalten um Erfolg zu haben?
- Wie viel Kapital benötige ich und wie bekomme ich es zu günstigen Konditionen?
- Rechnet sich meine Geschäftsidee oder die Übernahme überhaupt?
- Wie organisiere ich meine Betriebsabläufe?
Förderregion
Bayern
Fördergruppe
Gewerbliche Gründer und Betriebsübernehmer, die noch nicht oder nur nebenbei selbständig sind (Freiberufler können sich an das IfB- Institut für Freie Berufe wenden)
Förder -Kriterien
Bei Übernahmen darf es sich nur um kleine oder mittlere Unternehmen handeln
Um einen effizienten Einsatz der öffentlichen Gelder zu gewährleisten, durchlaufen alle Teilnehmer am Coaching-programm eine „Vorselektion“: Gespräche in der IHK oder im eigenen Unternehmen sind dazu vorgeschaltet. Ausführliche Angaben zum geplanten Vorhaben sind dabei ein absolutes Muss
Keine Beratungen mit Themenschwerpunkten auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Vertragsausarbeitungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten und die Entwicklung und Installation von EDV-Software, Gutachterliche Stellungnahmen
Förder-Beschreibung
IHK Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
Sie planen ein neues Unternehmen zu gründen oder ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen? Die bayerischen Industrie- und Handelskammern bieten mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und des Europäischen Sozialfonds ein besonderes Beratungs-programm für angehende Existenzgründer und Betriebsübernehmer.
Bis zu 70 Prozent der anfallenden Beratungskosten können im Coaching-Programm übernommen werden.
Investition
8.000
Netto Förderung
5.600
Förderung in %
70
Förderstelle
Lokale IHK
Antragsstelle
Lokale IHK
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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