Energieaudits sind Pflicht für alle Nicht-KMU's. Mit einer Änderung im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) hat der Bundestag am 05. Februar 2015 diese Änderung beschlossen. Setzen Sie auch als kleines und mittleres Unternehmen auf Energieeffizienz - mit vielfältigen Möglichkeiten rund um Gebäude und Produktionsanlagen. Zudem werden Investitionen in Deutschland und im Ausland bspw. mit den Förderprodukten der KfW zu günstigen Zinsen finanziert.
Förderung
Energieberatung, bessere Nutzung von Wärmetauscher, Blockheizkraftwerk oder Beleuchtung. Einsatz moderner moderne Technologie, um dabei den Energieverbrauch Ihrer Firmengebäude oder der Produktion zu reduzieren.
Förderregion
Bremen
Fördergruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Freiberufler
Förder -Kriterien
Der schonende Umgang mit Energie und unserer Umwelt ist längst zum Erfolgsfaktor geworden. Wir unterstützen den Mittelstand und große Unternehmen dabei, nachhaltig zu investieren und voranzugehen.
Initialberatung:
- bis zu 80 % des maximal förderfähigen Tages-honorars
- höchstens 1.280 EUR (max. 640 EUR pro Beratungstag)
Detailberatung:
- bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars
- höchstens 4.800 EUR (max. 480 EUR pro Beratungstag)
Das Unternehmen wählt ausschließlich aus der KfW-Beraterbörse einen Energieeffizienzberater (www.kfw-beraterboerse.de)
Förder-Beschreibung
Energieeffizienz Beratung
Kosten senken und Klima schützen. Der Sonderfonds Energieeffizienz bietet Unternehmen die Finanzierung einer fachkundigen, unabhängigen Energieberatung, die in konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen mündet
Investition
8.000
Netto Förderung
4.800
Förderung in %
60
Förderstelle
RKW Bremen GmbH
Langenstraße 6–8
28195 Bremen
Tel. (04 21) 32 34 64-0
Fax (04 21) 32 62 18
info@rkw-bremen.de
http://www.rkw-bremen.de
Antragsstelle
Erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Regionalpartner, über die auch immer die Antragstellung erfolgt. Nähere Informationen sowie eine Liste der Regionalpartner erhalten Sie unter www.energieeffizienz-beratung.de .
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate-Programmen ( siehe unsere Datenschutzbestimmungen ). Für Sie verändert sich der Preis nicht.
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