Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) tragen wesentlich zu Wachstum,
Beschäftigung, Ausbildung und Strukturwandel bei. Von den rund 22.000 umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Bremen und Bremerhaven sind über 95 % klein und mittelständisch. Deswegen unterstützt das Land Bremen KMU im Rahmen der Intensivberatung durch externe Unternehmensberater die KMU in wichtigen Themen. Gerade der Blick von außen kann Unternehmenspotenziale aufdecken. Gleichzeitg ist die Beratung kostenintensiv. Daher fördert das Land Bremen Beratungsleistungen mit öffentlichen Fördermitteln.
Förderung
- Umsetzungsplanung zur Optimierung von Prozessen/ Teilprozessen
- Technologietransfer
- Einführung umweltverträglicherer Produktions-Hilfsstoffe
- Umsetzung von praktischen Managementsystemen
- Produktoptimierung und Auszeichnung
- Überwachung entsprechender Maßnahmen
Förderregion
Bremen
Fördergruppe
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förder -Kriterien
Die Erfahrungen in der Beratungsförderung haben gezeigt, dass ein zielgruppenorientierter Ansatz in den Beratungsangeboten erforderlich ist.
- 50% der Beratungskosten werden übernommen
- 770 €/Tag werden dabei als Beratungshonorar zugrunde gelegt
- Die maximale Förderung beträgt 3.850 € pro Antragsteller
- Kleine Unternehmen erhalten einen Bonus von 10%
Förder-Beschreibung
Intensivberatung, umfassende einzelbetriebliche Beratungsmöglichkeit zur Stärkung der
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU mit betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen und zur Einführung neuer Prozesse, Technologien und Verfahren.
Förderfähig sind Beratungen externer Unternehmensberater.
Investition
7.700
Netto Förderung
3.850
Förderung in %
50
Förderstelle
RKW Bremen GmbH
Langenstraße 6–8
28195 Bremen
Tel. (04 21) 32 34 64-0
Fax (04 21) 32 62 18
info@rkw-bremen.de
http://www.rkw-bremen.de
Antragsstelle
RKW Bremen GmbH
Langenstraße 6–8
28195 Bremen
Tel. (04 21) 32 34 64-0
Fax (04 21) 32 62 18
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
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können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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