Der Energie-Effizienz-Check des Landes Bremens ist ein Angebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus unterschiedlichen Branchen. Bezuschusst werden Beratungskosten von qualifizierten Energie Beratungsunternehmen.
Förderung
- Stoffstromanalyse
- Analyse der betriebsspezifischen Abläufe
- Aufdecken von Optimierungspotentialen
Förderregion
Bremen
Fördergruppe
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förder -Kriterien
- Bis zu 70% der Beratungskosten werden übernommen
- 770 €/Tag werden dabei als Beratungshonorar zugrunde gelegt
- Die maximale Förderung beträgt 2.700 € pro Antragsteller/-in
Förder-Beschreibung
KfW-Umweltinnovationsprogramm
Effizienzcheck
Ein zugelassener Energieberater nimmt bei einem etwa zweistündigen Vor-Ort-Termin bei Firmen/ KMU den Energieverbrauch auf. Dazu werden Checklisten verwendet. In diesem ersten Termin werden auch bereits erste Schwachstellen benannt und wertvolle Tipps dem Unternehmen gegeben. Je nach dem Aufwand erhalten Unternehmen bereits nach wenigen Tagen einen ausführlichen einen schriftlichen Energie-Beratungs-Bericht. Hier werden die einzelnen Themenfelder im Detail betrachtet und insbesondere der Ist-Zustands dargestellt. Ausgehend von einem optimalenEnergie Management geben die Experten im Beratungsbericht konkrete Vorschläge für einfache Maßnahmen zum Energiesparen:
- Es wird gezeigt, welche wirtschaftlichen Chancen im effizienten Umweltschutz liegen
- Förderfähig sind Beratungen externer Unternehmensberater
Im Anhang zum Beratungsbericht informiert der Experte über weiterführende Energie Beratungsangebote und Energie Fördermöglichkeiten.
Investition
3.857
Netto Förderung
2.700
Förderung in %
70
Förderstelle
RKW Bremen GmbH
Langenstraße 6–8
28195 Bremen
Tel. (04 21) 32 34 64-0
Fax (04 21) 32 62 18
info@rkw-bremen.de
http://www.rkw-bremen.de
Antragsstelle
RKW Bremen GmbH
Langenstraße 6–8
28195 Bremen
Tel. (04 21) 32 34 64-0
Fax (04 21) 32 62 18
info@rkw-bremen.de
http://www.rkw-bremen.de
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
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wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
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