Das Land Baden-Württemberg (BaWü) fördert die Beratung von Existenzgründern, die beabsichtigen, ein Unternehmen im Bereich des Handwerks zu gründen. Dabei wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen (Vorgründungsphase) und Unternehmensnachfolgen gefördert. Der Schwerpunkt sind die allgemeine Gründungsberatung. Teilweise kann das bereits die Entwicklung eines tragfähigen Businessplanes bedeuten und erste Fragen zum Geschäftsmodells klören. EIn wichtiger Punkt sind auch die Rentabilitäts- und Finanzplanung.
Förderung
Beratung zu Existenzgründung und zur Existenzfestigung
Förderregion
Baden-Württemberg
Fördergruppe
Existenz-gründer/in
Förder -Kriterien
- Bei Beratungsbeginn darf der Antragsteller i.d.R. noch nicht in Vollzeit selbständig sein
- Die Vollexistenz ist noch nicht gesichert
- Die Beratung bezieht sich auf die Erstellung, Konkretisierung und Evaluierung des Businessplanes/ Geschäftskonzepts
- Eine routinemäßige Steuer- und Rechtsberatung kann nicht gefördert werden
Förder-Beschreibung
Existenzgründungsberatung Handwerk bei der BWHM
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Existenzgründungen durch die Gewährung von Zuschüssen zu externen Beratungskosten. Gefördert werden Existenzgründungsberatungen in Handwerksbetrieben bzw. Übernahmeberatungen bei bestehenden Kleinstunternehmen des Handwerks. Die Beratung wird durch die BWHM organisiert und durchgeführt. Die Gründungsberatung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württemberg bezuschusst.
Investition
3.700
Netto Förderung
2.950
Förderung in %
79
Förderstelle
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
Tel. 0711 / 2153-0
Fax 0711 / 2153-340
poststel-le@stm.bwl.de
www.baden-wuerttemberg.de
Antragsstelle
Beratungs- und Wirtschafts-förderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM)
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Tel. (07 11) 26 37 09-1 52
Fax (07 11) 26 37 09-2 52
bwhm@handwerk-bw.de
http://www.handwerk-bw.de
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