Das Bremer Mikrodarlehen kommt aus Mitteln der BAB oder aus Mitteln der KfW. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 2 Jahren. Wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt, weil zum Beispiel kein oder nur wenig Eigenkapital bzw. keine (ausreichenden) Sicherheiten vorhanden sind, dann können Existenzgründer direkt mit der Bremer Aufbaubank Kontakt aufnehmen.
Förderung
Finanzierung von Gründungsvorhaben
Förderregion
Bremen
Fördergruppe
Existenzgründer, vor allem aus der Arbeitslosigkeit, Kleinunternehmen, freiberuflich Tätige und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder betreiben. Betriebssitz und zu finanzierendes Vorhaben befinden sich im Land Bremen.
Förder -Kriterien
- Das "Mikrodarlehen" ist die Stufenkreditvariante des Starthilfefonds
- kann in Abgrenzung zu dem klassischen Starthilfedarlehen zur Verfügung gestellt werden
- Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn die Gründer (noch) keine Hausbankbegleitung aufgrund einer fehlenden "Bankhistrorie" bekommen können
- Die Vorhaben müssen erkennbar wirtschaftlich erfolgreich sein können und eine dauerhafte Vollerwerbsexistenz realistisch erscheinen lassen
- Die Höhe der Förderung wird einzelfallbezogen festgelegt
Förder-Beschreibung
KfW-Umweltinnovationsprogramm
Mikrodarlehen
Im Rahmen des Programms können Zuwendungen in Form eines Dar-lehens für die Existenzgründung gewährt werden, auch wenn kein ausreichendes Eigenkapital bzw. keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Nach einer erfolgreichen Gründungsphase, aus der ein dauerhafter wirtschaftlicher Erfolg im Sinne einer Vollerwerbsexistenz plausibel dar-gestellt werden kann, ist es möglich, zum weiteren Wachstum des Unternehmens eine Anschlussfinanzierung aus dem Starthilfefonds zu erhalten.
Investition
00.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1)
28195 Bremen
Tel.: 0421 96 00-415
Fax: 0421 96 00-840
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Antragsstelle
Über die Hausbank
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
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