Bayern versorgt seine Unternehmen mit niedrigen Zinssätzen, langen Laufzeiten und tilgungsfreien Zeiträumen. Über das LfA-
Förderung
Finanziert werden Investitionen (einschließlich betrieblich genutzter PKW und Kaufpreiszahlungen an die Eltern/ Schwiegereltern), die Anschaffung von Warenlager sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Um-schuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten.
Förderregion
Bayern
Fördergruppe
- Unternehmen und Freie Berufe bis 500 Mio. EUR Umsatz
- Unternehmen, die nicht unter die Definition der KMU fallen
- Gründer, die zu mindestens 10 %, aber mit weniger als 15 % an einem Unternehmen und an der Geschäftsführung beteiligt sind
Förder -Kriterien
- Laufzeit 5, 8, 10, 15, 20 Jahre bzw. 15 Jahre endfällig**
- Tilgungsfrei 1, 2, 3 bzw. 15 Jahre endfällig**
- Darlehensbetrag 25.000 – 10 Mio. €
- bis zu 100 % Finanzierungsanteil
- Investitionsvorhaben bayerischer Unternehmen außerhalb Bayerns können finanziert werden, sofern dadurch eine langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und ein dauerhafter Erhalt des bayerischen Standorts erreicht wird (Bayerneffekt).
- Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist unschädlich. Dies gilt nicht im Hinblick auf eventuelle Risikoübernahmen, da nachträgliche Risikoverlagerungen nicht zulässig sind.
Förder-Beschreibung
LfA –Universalkredit
Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen für eine För-derung zu Gründungskonditionen nicht erfüllen, müssen dennoch nicht auf eine Finanzierung durch die LfA verzichten. Der Universalkredit bietet Ihnen eine attraktive Alter-native zum Startkredit und ebnet Ihnen den Weg in Ihre unternehmerische Zukunft mit einer Finanzierung bis zu 100%.
Investition
10.000.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
LfA –Landesanstalt für Aufbaufinanzie-rung (Bayern)
Königinstrasse 15
80539 München
Telefon: 0 18 01.21 24 24 (zum Ortstarif)
Telefax: 0 89.21 24 22 16
E-Mail: info@lfa.de
www.lfa.de
Antragsstelle
Jede LfA-Finanzierung wird über die Hausbank beantragt und ausbezahlt. Und: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Gründungs-, Übernahme- oder Beteiligungsvorhaben beginnt.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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