Der Berlin Kredit der Hauoptstadt Berlin dient kleinen und mittleren Unternehmen mit Firmensitz in Berlin bei Ihren Investitionsvorhaben und/oder zur Deckung des Betriebsmittelbedarfs. Inwieweit diese Finanzierungshilfe des Landes Berlin mit flexibler Laufzeit und attraktivem Zinsatz tatsächlich genutzt werden wird ist fraglich, da die KfW mindestens genauso attraktive Programme bereithält.
Förderung
Investitionen und Betriebsmittel
Förderregion
Berlin
Fördergruppe
- Existenzgründer
- Freiberufler
- KMU
- größere Mittelständler
Förder -Kriterien
- Bankübliche Besicherung für die restlichen 20% erforderlich
- Persönliche Haftung der Gesellschafter für die BBBBürgschaft
- Fremdkapital zu günstigen Konditionen für KMU (0,2% Vergünstigung für 10 Jahre)
- Bis zu 100% Finanz-ierungsanteil
- Bis zu 10 Mio. €
- Laufzeiten bis 5, 10, 12 und bis 20 Jahre, Tilgung vierteljährlich oder endfällige Tilgung möglich
- Bürgschaft der BBB möglich für bis zu 80% des Kreditbetrags
Förder-Beschreibung
Berlin Kredit - Langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
Sie sind auf der Suche nach einem starken Finanzpartner für Ihren Unternehmensstart? Beim Aufbau Ihres Berliner Unternehmens stehen wir Ihnen gern mit unserem zins-günstigen „Berlin Kredit“ zur Seite. Was immer Sie in der Gründungsphase planen, wir fördern Ihre Investitionen und Ihren Betriebsmittelbedarf mit einer langfristigen Mittelbereitstellung. Dabei wird die Laufzeit des Kredits flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst. Für Berliner Unternehmen, die in die Zukunft und Energieeffizienz investieren wollen, gibt es zusätzliche Anreize.
Investition
500.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030 / 2125-0
Telefax: 030 / 2125-2020
info@ibb.de
www.investitionsbank.de
Antragsstelle
Um von den Förderungen des LAndes Berlin zu profitieren, müssen Sie ihre Geschäftsbank bemühen, die dann den Antrag auf Fördermittel an das entsprechende Förderinstitut weiterleitet.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
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Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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