Um die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern, hat der Bund die KfW beauftragt das Finanzierungsangebot der KfW Mittelstandsbank befristet um das KfW-Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen zu erweitern.
Förderung
- Investitionen in Deutschland, für die eine mittel- oder langfristige Finanz-ierung erforderlich ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Leasinggesellschaften können Betriebsmittel zur Finanzierung von Leasingneugeschäft beantragen.
- Anschlussfinanzierungen sind hier ausgeschlossen
- Betriebsmittel (einschließlich Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen)
Förderregion
Deutschland
Fördergruppe
- Freiberufler
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Deutschland investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Der Jahresgruppen-umsatz der verbun-denen Unternehmen darf 500 Millionen Euro in der Regel nicht überschreiten
- Bankenunabhängige und herstellerunabhängige Leasing-gesellschaften sind ungeachtet ihrer Größe in der Betriebsmittelvariante antragsberechtigt
Förder -Kriterien
- 2009-2010
- Es werden Unternehmen gefördert, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen
- 100 % der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel
- bei Finanzierung von Betriebsmitteln maximal 30 % der letzten Bilanzsumme bzw. des letzten Jahresumsatzes bei nicht bilanzierenden Unternehmen, maximal jedoch 50 Millionen Euro
- Bei Leasinggesellschaften beträgt der maximale Kreditbetrag 200 Millionen Euro
Förder-Beschreibung
KfW-Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen
Um die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das Finanzierungsangebot der KfW Mittelstandsbank befristet erweitert. Das KfW-Sonderprogramm orientiert sich in seiner Struktur an dem Programm "KfW-Unternehmerkredit".
Im KfW-Sonderprogramm werden Kredite zu Marktkondi-tionen an mittelständische und große Unternehmen, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben, zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben in Deutschland vergeben. Durch die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung nimmt die KfW den durchleitenden Banken einen erheblichen Teil des Kreditrisikos ab und erleichtert damit die Kreditvergabe. Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Die Kreditvergabe erfolgt zu Marktkonditionen.
- Laufzeit: mind. 1 Jahr, max. 15 Jahre.
- Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Gruppenumsatz max. 500 Mio. €) und Freiberufler.
- Darlehenshöhe: max. 50 Mio. €.
Investition
50.000.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
www.kfw-mittelstandsbank.de
Antragsstelle
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen (dessen Wahl steht dem Endkreditnehmer frei)
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