Beratungskostenzuschüsse sind aus der Sicht des Marketing ein Preisinstrument. Stellen Sie sich vor, sie können Ihre Beratungskosten rabattieren. Welchen Berater wird der Kunde wohl beauftragen? Bei gleichem Beraterprofil wahrscheinlich den günstigeren.
A. Zulassung zu den TOP Förderprogrammen für Unternehmernsberater, Werbe/PR Agenturen, IT Berater
Das wichtigste bei der Zulassung ist, dass man genau die Fördervoraussetzungen studiert. Denn nicht jeder kann die Zulassung zu den attraktiven Förderprogrammen bekommen. Wenn man bisher keine Ahnung davon hatte, also noch nie mit den Zuschussprogrammen gearbeitet hat, sollte man sich in jedem Fall helfen lassen, weil es schneller geht und die Chance auf Zulassung signifikant ansteigt! Wenn man sich im bereits im Zulassungsprozess befindet, sollte man sich auch helfen lassen und ggf. nachsteuern.
1. Zulassung zum BAFA Förderprogramm (4.000€/ 100% Zuschuss)
Die Zulassung ist eigentlich trivial. Der zukünftige BAFA-Berater muss eine Beratererklärung abgeben und mit einem tabellarischen Lebenslauf seine Beratereignung nachweisen. Weiter muss er einen Qualitätsmanagement-Nachweis seines Beratungsunternehmens erstellen oder sich mit einem Qualitätsmanagementsystem zertifizieren lassen, um gelistet zu werden. Letzteres ist das Problem, denn eine ISO9001 Zertifizierung brauchen Sie definitiv nicht. Was Sie brauchen ist daher fraglich, denn an was soll man sich orientieren?
Bafa Zulassung - Dokumente
- https://www.bafa.de
- Beratererklärung
- Lebenslauf des Inhabers oder Geschäftsführers
- Nachweise der unternehmerischen Tätigkeit (Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Nachweis des Finanzamts, etc.)
- Qualitätsnachweis
Als Tool zur Erstellung der BAFA Qualitätsmanagement-Nachweis gilt:
- Software von Alchimedus (kostenpflichtig, ca. 500€)
- oder Setup der Zandura AG (nutzen auch die Alchimedus Software) inkl. Vermittlung von fertigen Berater-Aufträgen, QM-Nachweis, Berateranforderung, Lebenslauf, Registrierung, Beratungsbericht und Abläufe. Wir unterstützen Sie, damit Sie eine bezuschusste Unternehmensberatung anbieten können.
- oder man macht es eben selber (klick).
2. Zulassung zum go-digital Förderprogramm
Für die Zulassung zum go-digital Programm sollten Sie Erfahrung mit kleinen Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern haben und natürlich die Beratungsthemene nachweislich beherrschen (Referenzen). Der Projektträger EuroNorm GmbH prüft Ihren Antrag und lässt Ihnen einen positiven oder auch negativen Bescheid zukommen. Grundlage der Antragsprüfung sind die in der Richtlinie festgelegten Kriterien.
- Rechtlich selbstständige Beratungsunternehmen
- Nachweislich wirtschaftliche Stabilität der Antragsteller für die vergangenen drei Jahre (Eigenerklärung im Rahmen des Autorisierungsantrags)
- Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
- Nachweis der fachlichen Expertise sowie spezifischer Kenntnisse und Erfahrungen zu den von Ihnen gewählten Modulen
- Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel (konkrete Erfahrungen in den Themenfeldern der Module und ihrer Realisierung für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern)
- Zusammenarbeit mit (Fach-)Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Erfüllung der im laufenden Programm vereinbarten Qualitätsstandards und Normen
B. TOP Beratungskostenzuschüsse für Unternehmernsberater, Werbe/PR Agenturen, IT Berater
1. Beratungskostenzuschüsse (4.000€/ 100% Zuschuss) - Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)
Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Ab sofort können zugelassene Unternehmen einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.
Aktuell dauert der Versand der Zuschussbescheide bis zu 20 Tage. Spannend hierbei, dass die Zahlung seitens der BAFA auf das Konto des Beraters erfolgt und damit 100% sicher ist. Anträge können alle Unternehmen stellen die bis zu 250 Mitarbeiter und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz haben.
- Merkblatt „Vom Coronavirus betroffene Unternehmen“ (Stand: 28.04.2020)
(PDF, 417KB, Datei ist nicht barrierefrei) - Benutzerleitfaden zur Definition von KMU (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Wirtschaftszweigklassifikationen 2008 – Statisches Bundesamt
- Kurzanleitung „Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige“ (PDF, 161KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Merkblatt Antragsberechtigte KMU (PDF, 137KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Merkblatt Beratungsarten und Beratungsthemen (PDF, 208KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Merkblatt Beratung/Beratungsbericht (PDF, 158KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Nachweis (PDF, 156KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Merkblatt Unternehmen im Schwierigkeiten (PDF, 174KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Postleitzahlen der Region Leipzig zur Standortbestimmung der Betriebsstätte bei Jung- und Bestandsunternehmen für die Ermittlung des Fördersatzes (PDF, 37KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Postleitzahlen der Region Lüneburg zur Standortbestimmung der Betriebsstätte bei Jung- und Bestandsunternehmen für die Ermittlung des Fördersatzes (PDF, 55KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Hinweise für KMU zur Beraterauswahl (PDF, 173KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- ESF-Fragebogen für Jungunternehmen (PDF, 262KB, Datei ist nicht barrierefrei)
2. Beratungskostenzuschüsse (33.000€/ 50% Zuschuss) - goDigital (BWMI)
Sie sind Unternehmernsberater, Werbe/PR Agenturen, IT Berater und können Geschäftsprozesse in Unternehmens digitalisieren? Dann ist das Programm go-digital des BMWI das Richtige Zuschussprogramm für Sie. Denn die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk.
Gefördert werden Webseiten und Projekte im Bereich E-
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Digitale Markterschließung
- IT-Sicherheit
Der Fördersatz liegt bei 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
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