Wenn Sie planen, sich mit dem Geschäftsmodell Energieberater selbstständig zu machen, dann empfehlen wir in jedem Fall, einen Businessplan zu schreiben.Der Geschäftsplan Energieberater ist als Vorlage im Internet nicht verfügbar. Hier müssen Sie Ihren Kopf anstrengen, um eine brauchbares Resultat zu erzielen.
Was macht ein Energieberater?
DAs Berufsfeld des Energieberater ist vielfältig. Energiemanager/innen entwickeln und realisieren Energieeffizienzkonzepte aller Art und übernehmen das wirtschaftliche Projektmanagement im Bereich Energie. Gebäudeenergieberater/innen dagegen informieren Privathaushalte und Wirtschaftsbetriebe über gebäudetechnische und bauphysikalische Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu drosseln sowie Energieverluste zu vermeiden und erstellen entsprechende Energiekonzepte. Für den Beruf des Energieberaters sind Sie perfekt geeignet, wenn Sie Erfahrung gesammelt haben bei
- Energieberatungsunternehmen
- Ingenieur- und Architekturbüros
Ihre Kosten werden zudem durch die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst, was die Beauftragung attraktiv macht. Denn der Energieberater trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Insbesondere bis 2050 will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Die Abwicklung der Förderverfahren (Antragstellung, Verwendungsnachweis) erfolgt über das BAFA O nline-Portal durch Energieberater/innen, die für das Förderprogramm zugelassen worden sind. Die Schritte für eine Zulassung als Energieberater/in können Sie hier durchführen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Bereich Berater.
Branchenkennziffern Energieberater
Fundierte Geschäftsanalysen brauchen Branchen-Kennzahlen. Denn nur Sie liefern Vergleichswerte für die Zahlen in Ihrem Businessplan.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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