Wenn Sie planen, sich mit dem Geschäftsmodell Parkettleger selbstständig zu machen, dann empfehlen wir in jedem Fall, einen Businessplan zu schreiben. Der Geschäftsplan Parkettleger ist als Vorlage im Internet nicht verfügbar. Hier müssen Sie Ihren Kopf anstrengen, um eine brauchbares Resultat zu erzielen.
Parkettlegermeister/innen leiten und koordinieren in Ihrem eigenen handwerklichen Parkettlegerbetrieb die Arbeiten beim Verlegen und bei der Reparatur bzw. Restaurierung von Parkettböden. Neben der fachlichen Voraussetzungen für eine Existenzgründung als Parkettleger kommt die Zulassungsbeschränkung. So müssen durch die Rückvermeisterung 2020 alle Existenzgründer Parkettleger seit dem ersten Januar 2020 wieder Ihre Qualifikation zur Gründung eines Parkettleger-Betriebs durch die bestandene Meisterprüfung nachweisen. Unser Tipp: nehmen Sie an den von Herstellern gesponserten Fortbildungen und Spezialisierungen im Verlegen, Instandhalten bestimmter Bodenbeläge wie Teppich, Fertigparkett, Laminat und besondere Böden wie in Sporthallen oder Schwimmbädern teil.
Parkettlegermeister arbeiten übrigens oft selbst praktisch mit und stellen so die Qualität der ausgeführten Arbeiten sicher. Neben kaufmännischen Aufgaben betreuen sie Kunden, Mitarbeiter/innen sowie Lieferanten und bilden Auszubildende aus. Im Einzelnen sind folgende Aufgaben zu meistern:
Der ideale Start gelingt, wenn Sie Erfahrung gesammelt haben bei Parkett- und Fußbodenverlegebetrieben, in Fachbetrieben für Raumausstattung oder in Fachgeschäften für Bodenbeläge mit Verlegeservice.
Vergleichswerte für Ihren Businessplan sind die Branchenkennzahlen, denn Sie bilden das Fundament von Geschäftsanalysen.
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