Das Bürgergeld gehört bald der Vergangenheit an. Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2026 die Umgestaltung des Bürgergeldes zur neuen Grundsicherung beschlossen. Der Bundesrat hat die Reform am 27. März 2026 gebilligt. Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Bundesregierung begründet die Reform damit, dass arbeitsfähige Leistungsbezieher künftig schneller in Beschäftigung vermittelt werden sollen. Gleichzeitig sollen Mitwirkungspflichten verbindlicher und Sanktionen spürbarer werden.
Vom Hartz IV zum Bürgergeld – und jetzt zur Grundsicherung
Die deutsche Grundsicherung hat in den vergangenen Jahren mehrere Reformen erlebt:
Hartz IV (2005–2022)
Das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, war geprägt durch:
- strenge Sanktionen
- intensive Vermögensprüfungen
- starken Druck zur Arbeitsaufnahme
Bürgergeld (2023–2026)
Mit dem Bürgergeld wurden zahlreiche Erleichterungen eingeführt:
- höhere Schonvermögen
- Karenzzeiten bei Vermögen und Unterkunft
- stärkere Förderung von Weiterbildung
- weniger strenge Sanktionen
Neue Grundsicherung (ab 01.07.2026)
Die neue Reform verfolgt einen anderen Ansatz:
Wer arbeiten kann, soll schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen.
Wie hoch ist die Grundsicherung 2026?
Viele Betroffene befürchten zunächst Leistungskürzungen. Tatsächlich bleiben die Regelsätze zunächst unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin: 563 Euro monatlich zuzüglich:
- angemessener Kosten der Unterkunft
- Heizkosten
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Die Bundesregierung hat für 2026 eine sogenannte Nullrunde beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Grundsicherung
1. Vermittlungsvorrang kehrt zurück
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Arbeitsvermittlung.
Während beim Bürgergeld häufig Weiterbildung und Qualifizierung Vorrang hatten, soll künftig die schnelle Vermittlung in Arbeit wieder im Mittelpunkt stehen.
Das bedeutet:
- mehr Vermittlungsvorschläge
- schnellere Arbeitsaufnahme
- häufigere Gespräche mit dem Jobcenter
- stärkere Kontrolle von Bewerbungsaktivitäten
2. Strengere Sanktionen
Die Reform verschärft die Sanktionen deutlich.
Wer:
- Termine versäumt,
- Maßnahmen verweigert,
- Arbeitsangebote ablehnt,
- Mitwirkungspflichten verletzt,
muss künftig mit empfindlicheren Kürzungen rechnen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte hierzu, die neue Grundsicherung setze auf „mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung“.
Totalsanktionen möglich?
Im Gesetzgebungsverfahren wurde sogar die Möglichkeit diskutiert, bei mehrfachen Terminversäumnissen weitreichende Leistungskürzungen bis hin zu Totalsanktionen einzuführen.
3. Vermögen wird früher geprüft
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform betrifft das Vermögen. Die während der Bürgergeld-Reform eingeführten großzügigen Karenzzeiten und Schonregelungen werden teilweise zurückgeführt.
Dadurch können künftig früher geprüft werden:
- Bankguthaben
- Wertpapierdepots
- Kryptowährungen
- Immobilien
- Auslandsvermögen
Für viele Leistungsbezieher dürfte dies eine der wichtigsten Änderungen darstellen.
4. Unterkunftskosten werden stärker kontrolliert
Auch bei den Wohnkosten wird der Staat künftig genauer hinschauen. Während beim Bürgergeld eine längere Karenzzeit galt, sollen Jobcenter künftig schneller prüfen können, ob eine Wohnung hinsichtlich Größe und Kosten angemessen ist.
Dies kann bedeuten:
- frühere Kostensenkungsaufforderungen
- stärkere Prüfung der Nebenkosten
- intensivere Kontrolle von Heizkosten
5. Mehr Mitwirkungspflichten
Die neue Grundsicherung verfolgt den Grundsatz:
Fördern und Fordern.
Wer Leistungen erhält, soll aktiv daran mitwirken, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Dazu gehören unter anderem:
- Bewerbungen schreiben
- Termine wahrnehmen
- Nachweise erbringen
- Veränderungen mitteilen
- Arbeitsangebote prüfen
Neue Regeln für Selbstständige
Besonders interessant für Gründer und Selbstständige: Nach dem Gesetz sollen hilfebedürftige Selbstständige künftig stärker geprüft werden. Im parlamentarischen Verfahren wurden die Kontrollmöglichkeiten ausdrücklich verschärft.
Betroffen sein können beispielsweise:
- Solo-Selbstständige
- Kleinunternehmer
- Onlinehändler
- Freiberufler
- Existenzgründer
Jobcenter werden verstärkt prüfen, ob die Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist.
Was gilt bei Krankheit?
Viele Leistungsbezieher fragen sich:
Kann ich sanktioniert werden, wenn ich krank bin?
Nach Aussage der Bundesregierung sollen Menschen geschützt bleiben, die aufgrund einer Erkrankung oder anderer Gründe dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stehen können.
Wichtig bleibt jedoch:
- Arbeitsunfähigkeit nachweisen
- Schreiben beantworten
- Unterlagen einreichen
- Mitwirkungspflichten erfüllen
Wer ist besonders betroffen?
Die Reform betrifft grundsätzlich alle Leistungsbezieher.
Besonders relevant sind die Änderungen für:
- Langzeitarbeitslose = Mehr Vermittlungsdruck.
- Selbstständige = Intensivere wirtschaftliche Prüfung.
- Menschen mit Vermögen = Frühere Vermögensprüfung.
- Personen mit hohen Mietkosten = Schnellere Überprüfung der Unterkunftskosten.
- Aufstocker = Genauere Kontrolle von Einkommen und Vermögen.
Kritik an der Reform
Die Reform wird kontrovers diskutiert.
Befürworter sagen:
- Arbeit müsse sich wieder stärker lohnen.
- Missbrauch müsse verhindert werden.
- Vermittlung müsse Vorrang haben.
- Eigenverantwortung müsse gestärkt werden.
Kritiker sagen:
- Die Reform erhöhe den Druck auf Leistungsbezieher.
- Weiterbildung werde geschwächt.
- Sanktionen könnten soziale Notlagen verschärfen.
- Die Einsparungen seien deutlich geringer als angekündigt.
FAQ zur neuen Grundsicherung
Wird das Bürgergeld komplett abgeschafft?
Ja. Der Begriff Bürgergeld wird durch die neue Grundsicherung beziehungsweise das Grundsicherungsgeld ersetzt.
Bekomme ich automatisch weniger Geld?
Nein. Die Regelsätze bleiben zunächst unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende.
Wird mein Vermögen geprüft?
Ja. Die Vermögensprüfung wird künftig wieder stärker in den Mittelpunkt rücken.
Können Leistungen gekürzt werden?
Ja. Die Reform sieht strengere Sanktionen bei Pflichtverletzungen vor.
Betrifft die Reform auch Selbstständige?
Ja. Gerade hilfebedürftige Selbstständige stehen stärker im Fokus der neuen Regelungen.
Fazit
Die neue Grundsicherung ist deutlich mehr als eine reine Umbenennung des Bürgergeldes.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Rückkehr des Vermittlungsvorrangs
- strengere Sanktionen
- frühere Vermögensprüfungen
- stärkere Kontrolle von Unterkunftskosten
- mehr Mitwirkungspflichten
Für Menschen, die aktiv mit dem Jobcenter zusammenarbeiten, werden viele Änderungen möglicherweise kaum spürbar sein. Wer jedoch Termine versäumt, Arbeitsangebote ablehnt oder erforderliche Nachweise nicht erbringt, muss künftig mit deutlich strengeren Konsequenzen rechnen.
Quellen
- Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesrat-neue-grundsicherung-2399562
- Bundestag: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-grundsicherung-1150460
- BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/13-gesetz-zur-aenderung-zweiten-buch-sozialgesetzbuch-und-anderer-gesetze.html
- Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-grundsicherung-102.html
- ZDFheute: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/buergergeld-reform-grundsicherung-bundestag-100.html
- Berlin Jobcenter: https://www.berlin.de/jobcenter/ueber-uns/kundeninformationen/vom-buergergeld-zur-neuen-grundsicherung-1650634.php
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