Jede Existenzgründung im Franchise ist mit Investitionen verbunden. Sei es nun die Einstiegsgebühr, die Betriebsmittel oder Gründungskosten, als Franchisenehmer ist man immer mit dabei. Insofern spielen Fördermittel (Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten, begünstigte Darlehen und Kredite, Zuschüsse zu Beratungskosten) immer eine große Rolle. Wenn man nun nicht gerade im Handwerk gründet und die Meistergründungsprämie (Fördermittel für die Gründung im Handwerk) in Anspruch nehmen kann, bleibt im Bereich Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten nur der Gründungszuschuss beziehungsweise das Einstiegsgeld (Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit) übrig.
Aber das kann locker auch 20.000 € ausmachen. Die wenigsten Existenzgründer können Betriebsmittel und weitere Investitionen aus dem Eigenkapital finanzieren. Daher sind zinsgünstige Kredite (Fördermittel) beliebt um dennoch mit relativ wenig Eigenkapital (20 % mindestens) einen entsprechenden Hebel zu erhalten. So kann man also mit 20.000 € Eigenkapital zinsgünstige Darlehen beispielsweise der KfW in Höhe von 100.000 € erhalten. Dabei fließen Fördermittel nicht aufgrund des Einstiegs in ein Franchisesystem automatisch, sondern der Existenzgründer muss schon noch die Förder-Voraussetzungen der Förderstelle erfüllen.
So hat die KfW Bank beispielsweise deutliche Richtlinien was im Franchisevertrag geregelt sein muss, damit Fördermittel fließen können. Vorweg gilt: Jedes Gründungsvorhaben – auch im Franchising – wird individuell bewertet. Rentabilität, Standort und die Qualifikation des Existenzgründers sind hier relevante Faktoren. Die Förderungsvoraussetzungen für Fördermittel zu erfüllen ist für Gründer mit einem etablierten Franchise-System erheblich einfacher, als bei einer individuellen Gründung, da Franchise-Geber die entsprechende Erfahrung in allen Punkten haben und schon vor der Fördergeld-Beantragung K.O.-Kriterien gelöscht haben. Dass diese Voraussetzungen von dem Franchise-System erfüllt werden, muss der Existenzgründer mit dem Formular „Selbsterklärung des Antragstellers zum Franchisevorhaben“ bestätigen.
Um die Beratungskosten eines Franchiseberaters (an denen man nie sparen sollte) zu refinanzieren, gibt es in Abhängigkeit des Bundeslands unterschiedliche Fördermittel (bis zu 90% Zuschuss) je nachdem ob die Beratung vor oder nach der Gründung stattfinden soll. Über Fördermittel informieren in der Regel die Gründungsberater im ersten Gespräch. Mein Tipp: Suchen Sie sich immer einen neutralen Gründungsberater mit Franchise-Erfahrung und verlassen sich nicht nur auf die Aussagen des Franchisegebers.
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