Wenn man von Mischformen des Franchising entspricht, bezieht man sich in der Regel auf die Typologie von Franchiseunternehmen. Prinzipiell unterscheidet man zwischen dem Produktfranchise, dem Vertriebsfranchise und dem Dienstleistungsfranchising. Von Mischformen des Franchising spricht man nun, wenn Franchiseunternehmen nicht eindeutig in eine der vorgenannten Kategorien zugeordnet werden können. So umfassen heute Produktionsfranchising Systeme oftmals Merkmale des Dienstleistungsfranchising, indem der Franchisegeber gegenüber seinen Partnern unterschiedlichste Dienstleistungen erbringt. Auch im klassischen Dienstleistungsfranchising sind Merkmale beispielsweise aus dem Vertriebsfranchise zu finden, da der Franchisenehmer oftmals auf die Belieferung mit Verbrauchsartikeln, Zubehör und sonstigen Waren durch den Franchisegeber angewiesen ist.
Mischformen sind jetzt natürlich jetzt in jeglicher Hinsicht möglich. Diese Mischformen des Franchising haben dann auch keinen speziellen Namen und sind entsprechend erklärungsbedürftig.
Der Deutsche Franchise Verband e.V. definiert Franchising wie folgt: "Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystems zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Franchising heute hat sich weiter entwickelt. So bieten viele Franchisegeber den Franchisenehmern zusätzliche zentrale Leistungen an, um den Erfolg durch die Vervielfältigung eines Geschäftskonzepts abzusichern. Dazu gehört dann auch beispielsweise die Übernahme der Buchhaltung oder die regelmäßige Beratung vor Ort. Letztlich versucht der Franchisegeber in den Bereichen die Franchisenehmer zu unterstützen, die aus seiner Erfahrung unternehmenskritisch und für den Erfolg eines Franchisebetriebs verantwortlich sind.
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