Die Selbständigkeit steht im Gegensatz zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als Angestellter, Arbeiter oder Manager. Im Unterschied zu einer abhängigen Beschäftigung ist der Selbstständige frei wie ein Vogel und kann Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsdauer und Art der Beschäftigung frei festlegen. Gründer einer Existenz oder von einem Unternehmen unterliegen keinem Weisungsrecht eines Arbeitgebers, aber müssen natürlich den Kunden zufriedenstellen. In Deutschland wagen Jahr für Jahr etwa 400.000 bis 600.000 Gründer (haupt- und nebenberuflich) den Schritt in die Selbständigkeit.
Seit dem außergewöhnlichen „Ich-AG-Boom“ mit 572.600 Gründungen im Jahr 2004, hatte die Zahl der Existenzgründungen bis heute aber kontinuierlich abgenommen. 2009 waren noch ca. 410.000 am Start (IfM Bonn) während in Zeiten der Vollbeschäftigung 2011 und 2012 die Anzahl der Gründungen zurückging. Ein weiterer Grund dafür ist nicht zuletzt die in 2011 veränderte Förderregelung zum Gründungzuschuss und Geld für den Einstieg und den um 80% gekürzten Fördermitteln für eine selbständige Arbeit aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Welche Gründungsform Existenzgründer wählen, ist immer auch eine „Typfrage“: Für alle Typen gibt es die passende Gründungsform. Von der Neugründung, Franchising, Beteiligung, Nachfolge/Übernahme, Kleingründung, Spin-offs, Start-ups, E-Business usw. gibt es unzählige Möglichkeiten des haupt- und nebenberuflichen Starts mit einem eigenen Unternehmen.
80% der Existenzgründer gehen überraschenderweise sehr unvorbereitet in die Gründung ihrer Selbständigkeit. Ich treffe immer wieder auf Gründer, die ihre selbständige Arbeit überhaupt nicht vorbereitet haben und sich nun wundern, warum das Geschäft nicht so läuft wie es sollte. Die Selbständigkeit muss gut überlegt sein. Insbesondere sollte gut überlegt sein mit welchem Angebot Gründer auf den Markt gehen wollen und was für ein Unternehmen sie genau gründen möchten. Dafür müssen sie Ihre zukünftigen Kunden, ihre Bedürfnisse, ihre Neigungen und ihr Kaufverhalten kennen lernen.
Das Kernangebot, also das Produkt oder die Dienstleistung, auf der die Selbständigkeit aufbaut, braucht ein Alleinstellungsmerkmal, also etwas Besonderes, das Existenzgründer vom bestehenden Angebot und der Konkurrenz abhebt. Auch müssen sich Existenzgründer einen Überblick über die Konkurrenzsituation machen, vor allem auch an ihrem spezifischen Standort. Es reicht leider nicht aus, sein Fach zu beherrschen und dann zu hoffen, dass die Kunden schon kommen werden. Vertrieb und Marketing müssen Existenzgründer im Griff haben. Ebenso sind grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse ein Grundstein für den Erfolg.
Bei einer gewerblichen Selbständigkeit (neben- oder hauptberuflich) muss eine entsprechende Gewerbeanmeldung in Ihrem zuständigen Gewerbeamt (Bürgeramt) vorgenommen werden. Die Preise für die Gewerbeanmeldung können variieren, liegen aber zwischen 20 € - 40 €. Auf der Gewerbeanmeldung wird auch Ihre spätere Beschäftigung aufgrund der Branchenschlüssel definiert und Existenzgründer kommen endlich auch in die METRO. Bei einer freiberuflichen Arbeit reichen der Gang zum Finanzamt und die formlose Anzeige der freiberuflichen Selbständigkeit. Handwerker müssen - egal ob Anlage A,B,C zur Handwerkskammer und sich dort die Handwerkskarte abholen. Da kostet die Selbständigkeit nochmal zwischen 50 € - 100 €. Das Gewerbeamt informiert übrigens automatisch das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, das statistische Landesamt, die Berufsgenossenschaft und das Handelsregistergericht über ihre Betätigung.
Ich empfehle dringend benötigte Anmeldevorgänge zu beschleunigen, wie zum Beispiel beim Finanzamt die Anforderung einer Steuernummer, um erste Rechnungen schreiben zu können. Auf Ihrer Gewerbeanmeldung ist das Startdatum vermerkt. Ab diesem Zeitpunkt können Existenzgründer Ihre Arbeit praktisch ausüben.
Informieren Sie sich bitte immer vorab über Förderprogramme und sorgen Sie so für eine solide Gründungsfinanzierung durch finanzielle Hilfen. Neben der klassischen Bankfinanzierung stehen dem Gründer zahlreiche alternative Finanzierungsmöglichkeiten (SMAVA, Auxmonex, Mikrokredite) offen. Auch erhalten bspw. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die eine Selbständigkeit planen, zur Förderung der Aufnahme dieser Selbständigkeit den sogenannten Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld. Eine Selbständigkeit wird nach meiner Erfahrung in 95% der Fälle gefördert.
Haben Gründer einer Existenz am Markt Fuß gefasst (mehr als 12 Monate Selbständigkeit), treten sie zunehmend häufiger als Arbeitgeber auf. So beschäftigten im März 2004 ganze 17 Prozent der rund 3,2 Millionen Existenzgründer fünf und mehr Arbeitskräfte. Nahezu ein Drittel hatte bis zu vier Beschäftigte angestellt. Der wirtschaftliche Faktor ist aber differenziert zu betrachten. Auf der einen Seite stehen die Gründer im Vollerwerb: Ihre Markterlöse entwickeln sich überwiegend positiv und zufriedenstellend, wenn auch das Marktvolumen (noch) vergleichsweise gering ist. Die überwiegende Mehrzahl dieser Gründer hat die Gewinnschwelle erreicht und erwirtschaftet einen bescheidenen "Unternehmerlohn" ohne finanzielle Hilfen von der Arbeitsagentur. Die Existenzgründung und selbständige Beschäftigung lohnt sich also für die Meisten Existenzgründer.
Auf der anderen Seite sind die Existenzgründer im Nebenerwerb oder Teilerwerb zu sehen. Deren Markt- und Unternehmenserfolg sind verhaltener und unstetiger. Die selbständige Arbeit wird aber überwiegend nicht deshalb im Nebenerwerb geführt, weil der Markterfolg ausbleibt. Vielmehr sind in der Regel familiäre Gründe dafür ausschlaggebend, dass die Selbständigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird. Aber auch unter den Nebenerwerbsselbständigen gibt es viele Gründungsvorhaben mit zufriedenstellender Entwicklung. Die persönliche Zufriedenheit, den Schritt in die Selbständigkeit gewagt zu haben, ist hoch: Neun von zehn Existenzgründern sind mit dieser Entscheidung - überwiegend sogar sehr - zufrieden. In den seltenen Fällen, wo der Markterfolg ausblieb und die selbständige Arbeit beendet wurde, ist den ehemaligen Selbständigen überwiegend die Aufnahme einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gelungen. Nur wenige sind weiterhin auf den Leistungsbezug durch die Agentur für Arbeit bzw. ARGE angewiesen.
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