Die so genannte Steuernummer, auch Steuer-Identnummer, ist eine, an jede juristische oder natürliche steuerpflichtige Personen vom Finanzamt vergebene, Ordinalzahl. Unter dieser Zahl wird die Person beim Finanzamt geführt. Sie ist eindeutig dem Steuerpflichtigen zugeordnet und für alle Verwaltungsvorgänge innerhalb der Steuerbehörden von zentraler Bedeutung. Es gibt für viele Steuerarten ganz eigene, unterschiedliche Steuernummer.
In Deutschland ist die Steuernummer eine Personenkennziffer für eine natürliche oder juristische Person und dient beispielsweise der Buchungsordnung für Finanzämter. Neben der Steuer-Identnummer gibt es folgende Identifikationsmerkmale bzw. Identifikatoren:
Je nach Bundesland setzte sich die alte Steuernummer verschieden zusammen. Nach dem ELSTER-Verfahren wurden, zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen, neue, bundeseinheitlich geltende Schemata entwickelt. Im vereinheitlichten Bundesschema sieht eine Steuernummer wie folgt aus:
X (F)FF 0 BBB(B) (U)UUU P
z.B.: NRW: 5 133 0 8150 815 9
Beim Standardschema der einzelnen Bundesländer variierte die Länge der Steuernummer zwischen zehn und elf. Im neuen, einheitlichen Bundesschema, sind es 13 Ziffern. „(F)FF“ beschreiben dabei die letzten drei bzw. zwei Ziffern der eigentlich vierstelligen Nummer des Bundesfinanzamts. BBB(B) steht wiederum für die Bezirksnummer in einem Bereich innerhalb des jeweiligen Finanzamts. In Nordrhein-Westfalen war diese Zahl vierstellig, ansonsten ist sie dreistellig. (U)UUU hingegen ist die Unterscheidungsnummer eines jeden Individuums. In Nordrhein-Westfalen war sie dreistellig, ansonsten ist die vierstellig. P, die letzte Ziffer, ist eine Prüfziffer.
Die TIN (Tax Ident Number) wurde ab Anfang 2008 als neue, bundeseinheitliche und lebenslang gültige Steuernummer eingeführt. Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk oder in ein anderes Bundesland entfällt fortan also die Änderung der Steuernummer. Aus den letzten Steuerbescheid ergibt sich der Zeitpunkt, zu welchem die Ablösung der alten Steuernummer erfolgt ist. Bereits seit 2011 ist die alte Steuernummer nicht mehr ausreichend, um beispielsweise einen Freistellungsauftrag durchzuführen.
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