unter dem Steuerrecht versteht man das Teilgebiet des Rechts, dass die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Darunter fallen dann Steuergesetze, Gesetze zur Steuerverwaltung, Rechtsnormen und die steuerliche Rechtsprechung. Um erfolgreich am Markt bestehen zu können, muss man zwingend das Steuerrecht im Bereich der Buchhaltung und der Steuererklärung kennen und beachten. Fit sollte man in der Kommunikation mit dem Finanzamt und der Finanzbehörde sein. Insbesondere die rechtzeitige richtige Abgabe von Erklärungen ist wesentlich. Meine Empfehlung ist es, sich im Rahmen der Existenzgründung vor allem mit folgenden Themen des Steuerrechts ausführlich zu beschäftigen:
- Meldepflichten für Gründer
- Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
- Betriebseröffnungsbogen
- Kleinunternehmerregelung
- Aufzeichnungspflichten
- Einnahmenüberschussrechnung
- KFZ im Betriebsvermögen
- Bewirtungs-Rechnungen
- Arbeitszimmer im Wohnungsverband
- Abschreibung Regelungen
- Umsatzsteuermeldung
- Vorsteuerabzug
- Wichtige Steuerzahlungs- und Erklärungstermine
Das Steuerrecht hält für Existenzgründer viele Klippen und Tücken bereit. Ohne fachkundige Beratung und Unterstützung beziehungsweise Outsourcing von Aufgaben kann ein Unternehmer daran scheitern.
Bis zuletzt hat die Bundesregierung an den Gesetzen für die Steuererklärung 2010 gefeilt. Insbesondere bei der Absetzbarkeit der Krankenversicherung, beim Bezug von Kurzarbeitergeld, eingetragene Lebensgemeinschaften, berufsbedingten Umzugskosten, häusliches Arbeitszimmer, Grundbeträgen und Absetzbarkeit gab es wesentliche Änderungen die sich auf die Steuererklärung 2010 auswirken. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2010 ist der 31. Mai 2011, wenn die Steuererklärung selbst erstellt wird und der 30. September 2011, wenn ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2011 abgegeben wurde beziehungsweise wenn die Steuererklärung doch ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine erstellt wird. Für die Steuererklärung 2010 können sie bereits für kleines Geld (ab 15€) Computerprogramme erstehen, und sich so den Formularfrust ersparen. Für eine unkomplizierte und schnelle Steuererklärung 2010 eigentlich zum Beispiel die Programme von tax 2011, mit Wiso Sparbuch 2011 und Steuer-Spar-Erklärung 2011 erledigen Sie auch komplizierte Steuerfälle. Zudem gibt es im Internet zahlreiche kostenlose online Steuerrechner für ihre Steuererklärung 2010.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Mustertexte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
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