Existenzgründung Wissen – Unternehmenskonzept

Vor der Unternehmensgründung steht immer die Ausarbeitung eines vollständigen Unternehmenskonzeptes. Dem Gründer wird so nochmals die eigene Idee klar vor Augen gehalten und Schwächen können vor dem eigentlichen Gespräch mit der Bank oder anderen Investoren ausgemerzt werden. Geldgebern wird damit ebenfalls signalisiert, dass mögliche Risiken gründlich durchdacht wurden.


Was darf im Unternehmenskonzept auf keinen Fall fehlen?

Zunächst sollte das Unternehmenskonzept einen tabellarischen Lebenslauf enthalten, der alle fachlichen Qualifikationen aufzeigt sowie die persönlichen Daten enthält. Weiterhin sollten folgende Punkte auf jeden Fall enthalten sein:

  • Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens
    • Zeitpunkt der Gründung
    • Gründungsform
  • Beschreibung des Produkts oder der Serviceleistung
  • Ist die Idee marktfähig?
    • Konkurrenzsituation am Standort
    • Unterschiede zur Konkurrenz
    • Preis und Angebot der Mitbewerber
  • Zielgruppe
    • Beschreibung der Zielgruppe
    • Wie ist der Bedarf?
    • Mögliche Veränderungen am Markt benennen

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  • Infrastruktur
    • Vorteile des eigenen Standorts
    • Verkehrsanbindung (Autobahn, Schienen- und Flugverkehr)
    • Zielgruppe im näheren Umkreis vorhanden?
  • Personalplanung
    • Mitarbeiterzahl
    • Personalkosten
    • benötigte Qualifikationen
  • Kapital- und Investitionsbedarfsplan
    • nötige Investitionen einzeln Auflisten
    • Waren- und Materialbedarf benennen
    • laufende Kosten ermitteln
  • Finanzierung klären
    • Höhe des Eigenkapitals
    • Bedarf an Fremdkapital
      • kurzfristige und langfristige Mittel
    • Rentabilitätsvorschau
    • Liquiditätsplan

Mit Hilfe dieser Checkliste sollten bei der Erstellung eines Unternehmenskonzeptes für ein Beteiligungs-, Übernahme- oder Neugründungsvorhaben keine Punkte offen bleiben. Wichtig ist weiterhin, dass das Konzept sinnvoll gegliedert und in verständlicher Sprache verfasst wird.

Viele Gründer scheitern bereits an der Aufgabe, ihre Idee auf den Punkt zu erläutern und verlieren sich in für den Geldgeber zunächst unwichtigen technischen Erläuterungen oder nichtssagenden Formulierungen. Wer damit Probleme hat, sollte sich unbedingt an einen professionellen Gründungsberater wenden, der bei allen Unklarheiten mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

Unternehmenskonzept dient der eigenen Kontrolle

Nach der erfolgreichen Gründung sollte das Unternehmenskonzept auf keinen Fall sofort dem Aktenvernichter zugeführt werden. Denn auch nachdem Geldgeber mit dessen Hilfe gewonnen werden konnten, hat es seine Daseinsberechtigung noch lange nicht verloren. Es dient weiterhin auch zur Selbstkontrolle.

Im Unternehmenskonzept hat der Gründer unter anderem seine persönliche Motivation und die zu erreichenden Ziele schriftlich festgehalten. Nach einem Jahr kann so ganz leicht geprüft werden, ob sich das Unternehmen in die gewünschte Richtung entwickelt und der Zielsetzung nahe kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss unbedingt evaluiert werden, woran dies genau liegt!

Selbiges gilt für das Finanzielle. Falls am Ende des ersten Jahres Diskrepanzen zwischen den im Unternehmenskonzept getätigten Prognosen und den realen Zahlen herrschen, darf dies nicht einfach so abgetan werden. Im Gegenteil, es gilt dann herauszufinden, warum sich beispielsweise das Produkt schlechter als erwartet verkauft, wo Möglichkeiten zur Einsparung herrschen oder ob grundlegende Fehler in der Erstellung der Prognose vorliegen.

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Nicht entmutigen lassen

Falls das Unternehmenskonzept trotz professioneller Beratung von der Geldgeberseite abgelehnt wird, ist dies kein Grund hinzuschmeißen. Jetzt gilt es, die Fehler des Konzepts zu analysieren, Schwächen auszumerzen und so gestärkt in das nächste Gespräch mit der Bank zu gehen.

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