Rheinland Pfalz fördert den Einzelhandel mit einem speziellen Beratungszuschuss Programm. Förderfähig sind Beratungen zu allen technischen, wirtschaftlichen,
finanziellen und organisatorischen Maßnahmen der Unternehmensführung
sowie zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
Förderung
Beratungskosten
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Fördergruppe
Einzelhandelsbetriebe, Inhaber oder Leiter von Einzelhandelsbetrieben, deren Vorjahresumsatz unter 3 Mio. EUR lag, Werbegemeinschaften oder sonstige
Gruppen von Einzelhändlern sowie natürliche oder juristische Personen,
die einen Nachbarschaftsladen errichten wollen oder bereits betreiben.
Förder -Kriterien
- Der Betrieb besteht seit mind. 5 Jahren
- Förderfähig sind bis zu 10 Tagewerke zu 50 %
- max. Förderung 400 € pro Tagewerk
- innerhalb von 2 Jahren können maximal 10 Tagewerke gefördert werden
- Ein Tagewerk: mind. 6 Stunden
- Für ein halbes Tagewerk beträgt der Zuschuss die Hälfte des vollen Tagessatzes, jedoch max. 200€
Gefördert wird die Beratung durch erfahrene und zuverlässige Betriebsberater. Der Landeszuschuss beträgt 75 % der Beratungskosten, maximal 200 EUR pro Tagewerk. Je Beratung werden bis zu 10 Tagewerke gefördert. Innerhalb von zwei Jahren können
insgesamt nicht mehr als 10 Tagewerke gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, die aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Bei Gruppenberatungen werden Gesamtkosten von höchstens 3.000 EUR als förderfähig anerkannt. Der Fördersatz beträgt auch hier 50 %, höchstens also 4.000 EUR.
Förder-Beschreibung
Beratungsprogramm Einzelhandel
Das Land gewährt Zuschüsse zu den Kosten der Betriebs-beratung im Einzelhandel sowohl für einzelne Betriebe als auch für den Zusammenschluss von Betrieben zu einer Gruppe. Die Förderung leistet damit eine Hilfe zur Selbsthilfe und hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des mittelständischen Handels in Rheinland-Pfalz zu stärken
Investition
8.000
Netto Förderung
4.000
Förderung in %
50
Förderstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 / 16-0
Fax: 06131 / 16-2100
Poststelle@mwvlw.rlp.de
www.mwvlw.rlp.de
Antragsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 / 16-0
Fax: 06131 / 16-2100
Poststelle@mwvlw.rlp.de
www.mwvlw.rlp.de
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