Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen.
Förderung
- Beratung
- Existenzgründung
- Existenzfestigung
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Fördergruppe
Existenzgründer/in
Nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschafts-berater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind bzw. werden wollen
Förder -Kriterien
- Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer selbständigen Voll-existenz in Nordrhein-Westfalen abzielen
- Nicht gefördert werden Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung, Beratungen zu allgemeinen Rechtsfragen, Versicherungsfragen und Steuer-fragen sowie die Aufstellung von Jahres-abschlüssen und Buchführungsarbeiten
- Darüber hinaus gelten weitere Förderausschlüsse
- Die Beratungen sind mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Personen durchzuführen (bei Zirkelberatungen in vollem Umfang)
- Die Eignung der Berater und Beratungsgesellschaften muss durch eine qualifizierte Ausbildung und durch mehrjährige Berufserfahrung gegenüber den Trägern nachgewiesen werden
Förder-Beschreibung
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.
Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss für Gründungs-beratungen auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EUR. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 EUR.
Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch zu führen, an dem neben dem Antragsteller ein Vertreter der Anlaufstelle und der für das Projekt vorgesehene Berater teilnehmen. Die Liste der Anlaufstellen kann im Internet abgerufen werden
Investition
4.800
Netto Förderung
2.400
Förderung in %
50
Förderstelle
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Hand-werks e.V. (LGH)
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 01 08-4 00
Fax (02 11) 3 01 08-5 40
info@lgh.de
http://www.lgh.de
Antragsstelle
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Hand-werks e.V. (LGH)
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 01 08-4 00
Fax (02 11) 3 01 08-5 40
info@lgh.de
http://www.lgh.de
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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