Förderung
Die Gründung eines Unter-nehmens bzw. eine Existenz-gründung im freiberuflichen Bereich, wobei Neugründung als auch die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer Beteiligung an einem solchen Unternehmen gefördert werden.
Das zu fördernde Unternehmen muss dabei zum Zeitpunkt des Antrags seit weniger als zwei Jahren in seiner bisherigen Form am Markt bestehen
Förderregion
Deutschland
Fördergruppe
- Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) haben
- Die Antragsteller müssen über hinlängliche kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen und das zu fördernde Unternehmen den Kriterien der Europäischen Kommission für Klein- und Mittelständische Unternehmen entsprechen
- Dabei wird eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit gefordert, die bei Geschäftsführern mit mindestens 10 Prozent Gesellschaftsanteil definiert wird
Förder -Kriterien
- Maximal 500.000 Euro pro Antragsteller
- Die Eigenmittel des Unternehmers sollten 15 Prozent und 7,5 Prozent in den neuen Bundesländern und Berlin der förderfähigen Summe nicht unterschreite.
- Durch das ERP-Kapital für Gründung können diese Eigenmittel auf bis zu 40 Prozent (NBL 75%) aufgestockt werden
- Der Rest des benötigten Dar-lehens muss in Form einer Bank-finanzierung aufgenommen werden
Förder-Beschreibung
ERP-Kapital für Gründung der KfW-Mittelstandsbank
Das ERP-Kapital für Gründung der KfW-Mittelstandsbank dient als Unternehmerkapital neben der Existenzgründung durch Errichtung, Erwerb oder tätiger Beteiligung an einem Unternehmen auch der Existenzfestigung, sofern das Unternehmen jünger als zwei Jahre ist.
Dabei geht es der KfW-Mittelstandsbank vorrangig um die Stärkung der Kapitalbasis für junge Unternehmen, die sich in der Gründungsphase befinden, um Existenzgründern die Möglichkeit zu geben, auch bei Mangel an Eigenkapital eine Alter-native zum Bankkredit auftun und den Weg in die Selbständigkeit beschreiten zu können.
Das ERP-Kapital für Gründung wird dabei nur einmal pro Existenzgründung bewilligt.
Es kann maximal dann ein zweites Darlehen gewährt werden, wenn ein neues Existenzgründungsvorhaben vorliegt und ein vorangegangener Unternehmerkredit bereits vollständig zurückgezahlt wurde.
Investition
500.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
www.kfw-mittelstandsbank.de
Antragsstelle
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen. Die Wahl des Kreditinstitutes steht dem Endkreditnehmer frei.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
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