Fördermittel – Existenzgründungsberatung durch die Unternehmensberatung Handel

Das Land Baden-Württemberg (BaWü) fördert die Beratung von Existenzgründern, die beabsichtigen, ein Unternehmen im Bereich des Handels zu gründen. Dabei wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen (Vorgründungsphase) und Unternehmensnachfolgen gefördert. Der Schwerpunkt sind die allgemeine Gründungsberatung. Teilweise kann das bereits die Entwicklung eines tragfähigen Businessplanes bedeuten und erste Fragen zum Geschäftsmodells klören. Ein wichtiger Punkt sind auch die Rentabilitäts- und Finanzplanung.


Förderung

Beratung zu Existenzgründung und zur Existenzfestigung

Förderregion

Baden-Württemberg

Fördergruppe

Existenz-gründer/in Handel

Förder -Kriterien

  • Die Antragstellung muss vor Beratungsbeginn erfolgen
  • die Vollexistenz ist noch nicht gesichert
  • Zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns darf i.d.R. keine tragfägige Vollexistenz durch eine selbständige Tätigkeit bestehen
  • die Beratung bezieht sich auf die Erstellung, Konkretisierung und Evaluierung des Businessplanes / Geschäftskonzepts

Förder-Beschreibung

Existenzgründungsberatung durch die Unternehmensberatung Handel

Das Land Baden-Württemberg fördert Existenzgründungs-beratungen im Handel bzw. Nachfolgeberatungen von be-stehenden Kleinstunternehmen durch Gewährung von Zuschüssen zu den Beratungskosten. Die Förderung besteht in der Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den Beratungskosten.Die Gründungsberatung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württemberg bezuschusst.

Investition

3.700

Netto Förderung

2.950

Förderung in %

79

Förderstelle

Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
Tel. 0711 / 2153-0
Fax 0711 / 2153-340

poststel-le@stm.bwl.de
www.baden-wuerttemberg.de

Antragsstelle

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Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart
Tel. (07 11) 6 48 64 63
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E-Mail: info@handel-bw.de
Internet: http://www.handel-bw.de


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