Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse mit dem Ziel der Schaffung und/oder Ausbau von Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten für ökologisch erzeugte Produkte im Freistaat Thüringen.
Thüringen
kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Förderfähig sind Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse im gesamten Unternehmen oder in kompletten Produktionsstrecken nach den Regeln der EG-Ökoverordnung (VO(EG) 834/2007) verarbeiten und vermarkten. Erzeugergemeinschaften oder deren Vereinigungen mit einer Anerkennung nach Marktstrukturgesetz.
Zusammenschlüsse (KMU)
Fördersatz bis zu 35 %
maximaler Subventionswert 50 %
Unternehmen (KMU)
Fördersatz bis zu 25 %
maximaler Subventionswert 50 %
Nicht-KMU (< 750 Personen, < 200 Mio. EUR Umsatz)
Fördersatz bis zu 20 %
maximaler Subventionswert 25 %
Förderung der Marktstrukturverbesserung Teil B - Investitionen
Ausgaben für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
Zum Beispiel:
* siehe dazu auch Einschränkungen nicht förderfähiger Kosten. Es werden nur Nettobeträge gefördert. Bewilligungen im Rahmen dieser Richtlinie erfolgten bis zum 31.12.2013.
500.000
175.000
35
Thüringer Aufbau-bank
Gorkistraße 9
(S-Finanzzentrum)
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Tel.: 0361 / 7447-0
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