Weil Mecklenburg-Vorpommern auf wirklich gute Geschäftsideen nicht verzichten kann, sollen innovative, erfolgversprechende Vorhaben über das Gründerstipendium bezuschusst werden. Dabei gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern GründerInnen mithilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen in Form einer Beihilfe zum Lebensunterhalt.
Förderung
Beihilfe zum Lebens-unterhalt
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Fördergruppe
Existenzgründer mit einem Hochschul-abschluss
Förder -Kriterien
Das Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:
- eine technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen umgesetzt werden soll, oder
- neuartige technologiebasierte Dienstleistungen mit Alleinstellungsmerkmalen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Graduierung der Gründer:
Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss können 1.000,00 € pro Monat erhalten und
Promovierte Gründer 1.200,00 € pro Monat
Für Kinder, für die der Gründer Unterhalt leistet, können 100,00 € pro Kind und Monat Kinderzuschlag gewährt werden.
Der Zuschuss ist auf eine maximale Laufzeit von 18 Monaten begrenzt
Förder-Beschreibung
Gründerstipendium
Zuwendungen im Zusammenhang mit der Gründung innovativer technologie-
orientierter Unternehmen in Form von Gründerstipendien.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen für Hochschulabsolventen durch Beihilfen zum Lebensunterhalt („Gründerstipendium") können Beihilfen zum Lebensunterhalt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse für Hochschulabsolventen gewährt werden, die sich mit der Umsetzung einer technischen Produkt- oder Prozessinnovation bzw. einer neuartigen technologiebasierten Dienstleistung selbstständig machen wollen.
Investition
21.600
Netto Förderung
21.600
Förderung in %
100
Förderstelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel.: (03 85) 63 63-0
Fax: (03 85) 63 63-12 12
info@lfi-mv.de
www.lfi-mv.de
Antragsstelle
Gesellschaft für Struk-tur- und Arbeitsmarkt-entwicklung mbH
Schulstraße 1 – 3
19055 Schwerin
Tel.:0385 55775-0
Fax 0385 55775-40
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