Existenzgründung bedeutet Risiko und oft ist die Selbstständigkeit ohne Kapital nicht möglich. Daher ist das Thema Finanzierung udn Kredite aich für Unternehmen in Brandenburg wesentlich. Das LAnd Brandeburg unterstützt den Weg in die Selbstständigkeit unabhängig von der Form der Existenzgründungmit zahlreichen Finanzierungsprogrammen. Diese werden über die ILB abgewickelt, die quasi der verlängerte Arm des Landes Brandenburg ist und zahlreiche speziell zugeschnittene Förder Progarmme von Existenzgründungen im Land Brandenburg aufgelegt hat.
Förderung
- Errichtung von Filialen
- Standortsicherung (z.B. durch Erwerb bisher gemieteter Betriebsräume)
- Verlagerung des Betriebsstandorts
- Übernahme von Betrieben oder Betriebsteilen
- Kaufpreis für ein Unternehmen
- Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.)
- Disagien in Verbindung mit der Anschaffung materieller Wirtschaftsgüter
Alle Maßnahmen können innerhalb von 8 Jahren nach Geschäftseröffnung mitfinanziert werden.
Förderregion
Land Brandenburg
Fördergruppe
- natürliche Personen
- kleine Unternehmen (KU)
- Angehörige der Freien Berufe (ohne ärztliche Heilberufe)
Förder -Kriterien
- zinsgünstige Darlehen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100%
- Laufzeit: max. 20 Jahre
- tilgungsfreie Jahre: max. 12
- Tilgung: vierteljährlich nachträglich in gleichen Raten
Förder-Beschreibung
KfW-Umweltinnovationsprogramm
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
- Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Risikobereitschaft und der Innovationskraft kleiner Unternehmen (einschließlich Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler).
- Förderung von Existenzgründungen und betrieblichen Investitionen in der Wachstumsphase sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Die ILB fördert durch Darlehen Unternehmen im Land Brandenburg bei der Finanzierung ihrer Vorhaben.
Investition
500.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
InvestitionsBank des Landes Bran-denburg (ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Tel.: 0331 660-0
Fax: 0331 660-1234
www.ilb.de
Antragsstelle
Anträge werden auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei jedem Kreditinstitut (Hausbank) nach Wahl des Antragstellers eingereicht.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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