Fördermittel – KFW Gründercoaching Deutschland (Klein)

Die meisten Gründer brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat.


Förderung

Beratungskosten

Förderregion

Deutschland

Fördergruppe

Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Förder -Kriterien

0-12 Monate ab Gründung, Bewilligung erfolgt vor Beratungsstart, Ausschluss von Fischzucht, Landwirtschaft, beratende Berufe und Unternehmen in der Krise, Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können im ersten Jahr nach der Gründung einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars erhalten

Förder-Beschreibung

KFW Gründercoaching
Deutschland (Klein)

Die meisten Gründer brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet den Existenzgründer. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten. Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet. Die Nutzung dieses Internet-Angebots ist kostenfrei. Auf der Seite KfW Beraterbörse finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit für das Gründercoaching Deutschland gelisteten Berater.

Im Jahr 2016 hat der Bund die Zuschussvergabe im Bereich der Beratungsförderung von Gründungen und kleinen und mittleren Unternehmen neu geregelt. Die KfW hat zeitgleich ihre Zuschussprogramme zur Beratungsförderung eingestellt und in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beschlossen, den Betrieb der KfW-Beraterbörse zum 31.12.2019 einzustellen.

Die Zuschussvergabe im Bereich der Beratungsförderung erfolgt seither ausschließlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Investition

4.000

Netto Förderung

2.000

Förderung in %

50

Förderstelle

KfW Mittelstandsbank

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44

info@kfw.de

www.kfw-mittelstandsbank.de

Antragsstelle

KFW Gründungsberater, Regional Partner (IHK, HWK)


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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.