Die KfW Mittelstandsbank möchte mit ihren Mikro-
Förderung
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
Förderregion
Deutschland
Fördergruppe
- Bis 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Freiberufler und Gewerbetreibende, wenn deren Unternehmen nicht mehr als 10 Beschäftigte hat, sowie natürliche Personen sowie Ausländer (auch ohne deutschen Pass)
Förder -Kriterien
- Eigenanteil gefordert
- Max. 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, jedoch nicht mehr als 25.000 Euro
- Beim Mikro 10 Darlehen sind es mindestens 5.000 und maximal 10.000 Euro
- Banksicherheiten in Vereinbarung mit der finanzierenden Hausbank
- Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent, so dass nur 20 Prozent des Darlehens besichert werden müssen
- Bei haftungsbeschränkten Antragstellern quotale Mithaft der Gesellschafter gefordert
- Keine Kombination mit anderen ESF-Fördermitteln möglich
Förder-Beschreibung
KfW-Mikro Darlehen
- Das Mikro-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dient der Existenz-gründung im gewerblichen und freiberuflichen Bereich.
- Mit ihm kann neben der Er-richtung auch der Erwerb und die Beteiligung eines Unternehmens mitfinanziert werden.
- Als Besonderheit für dieses Programm zählt die Tatsache, dass man nicht hauptberuflich tätig sein muss, um Anspruch auf Förderung zu haben.
- Außerdem kann das Programm dazu verwendet werden, die eigene Existenz in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit zu festigen- Allerdings nur, wenn man weniger als zehn Beschäftigte hat.
- Es werden höchstens 25.000 Euro als zinsgünstiger Kredit gewährt.
- Die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre.
Investition
25.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
www.kfw-mittelstandsbank.de
Antragsstelle
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen. Die Wahl des Kreditinstitutes steht dem Endkreditnehmer frei.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
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