Die LfA Förderbank als Bayerns Hausbank hat das Förderprogramm "Mittelstandskapital" geschaffen, um Invesitionen von KMU in Bayern zu fördern. Der grosse Vorteil ist, dass bayerische Betriebe das „Mittelstandskapital“ der LfA erhalten, ohne die normalerweise notwendigen Sicherheiten bekommen können. Damit können laut Staatsregierung auch Betriebe mit geringem Eigenkapital Innovationen finanzieren.
Förderung
Investitionen
Förderregion
Bayern
Fördergruppe
Gefördert werden Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Bayern (keine freiberuflich Tätigen) mit Ausnahme des Großraum Münchens
Förder -Kriterien
- Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 75 %
- Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 200.000 EUR
- Finanziert werden innovative Wachstumsinvestitionen, insbesondere Verfahrens- oder Prozessinnovationen, wie z. B. Maschinen mit neuer Technologie, Einführung umweltschonender Produktionsverfahren, Patente, Steigerung von Effizienz und Effektivität, Betriebslizenzen, Software, etc.
- Nicht gefördert werden der allgemeine Betriebsmittel-bedarf, Grunderwerb, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Konsolidierungen
Förder-Beschreibung
LfA – Mittelstandskapital
Mit dem Mittelstandskapital vergibt die LfA langfristige Nachrangdarlehen, d. h. im Falle einer Insolvenz tritt die Darlehensforderung hinter alle nicht nachrangigen Forderungen Ihrer Gläubiger zurück. Es handelt sich somit um eine eigenkapitalnahe Finanzierungsmöglichkeit, die i. d. R. bei Bonitätsbeurteilungen als wirtschaftliches Eigenkapital berücksichtigt werden kann.
- Für das Mittelstandskapital müssen Sie keine Sicherheiten stellen.
- Das Mittelstandskapital wird durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und die LfA Förderbank Bayern refinanziert.
Investition
200.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
LfA –Landesanstalt für Aufbaufinanzie-rung (Bayern)
Königinstrasse 15
80539 München
Telefon: 0 18 01.21 24 24 (zum Ortsta-rif)
Telefax: 0 89.21 24 22 16
E-Mail: info@lfa.de
www.lfa.de
Antragsstelle
Jede LfA-Finanzierung wird über die Hausbank beantragt und ausbezahlt. Und: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Gründungs-, Übernahme- oder Beteiligungsvorhaben beginnt.
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