Die LfA ist der Partner des Landes Bayern bei der Förderung und Versorgung der Wirtschaft mit Darlehen und Krediten. Damit werden die unternehmerischen Ziele in den Bereichen Gründung, Wachstum, Innovation, Umweltschutz und Stabilisierung verfolgt.
Förderung
Zur Finanzierung von Innovationsvorhaben, die mittelfristig wirtschaftlich erfolgversprechend sind und ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur erheblich zeitverzögert verwirklicht werden könnten und die noch keine andere Förderung erfahren haben
Förderregion
Bayern
Fördergruppe
Zielgruppe sind kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz oder vorhabensre-levanter Betriebsstätte in Bayern, die für ein innovatives Vorhaben mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko eine Förderung benötigen
Förder -Kriterien
- Der Technokredit für Entwicklungsvorhaben sieht eine Laufzeit von zehn Jahren vor.
- Hierin sind in Phase 1 vier und in Phase 2 zwei zinsfreie Jahre enthalten
- Beim Technokredit für Anwendungsvorhaben gibt es ein Standard-modell mit 10 Jahren Laufzeit bei 2 Tilgungsfreijahren.
- Hiervon abweichend sind kundenspezifisch optimierte Konditionenmodelle für Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren (bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahren) zu angepassten Zinssätzen möglich
Förder-Beschreibung
KfW-Umweltinnovationsprogramm
- LfA - Technokredit
- Der Technokredit sieht die Förderung innovativer Entwicklungsvorhaben in zwei Phasen vor und bietet dabei zinsfreie Jahre:
- Phase I = bis zum im Kern funktionsfähigen Muster
- Phase II = bis zum alle Funktionen erfüllenden Prototyp
- Außerdem wird der Technokredit zur Finanzierung von Anwendungsvorhaben eingesetzt.
Investition
25.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
LfA –Landesanstalt für Aufbaufinanzie-rung (Bayern)
Königinstrasse 15
80539 München
Telefon: 0 18 01.21 24 24 (zum Ortsta-rif)
Telefax: 0 89.21 24 22 16
E-Mail: info@lfa.de
www.lfa.de
Antragsstelle
Der Antrag wird in Kooperation mit der Hausbank bei der Innovationsberatungsstelle (Entwicklungsvorhaben) bzw. der regionalen Bezirksregierung (Anwendungsvorhaben) gestellt. Hier sind auch die Antragsformulare erhältlich.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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