Fördermittel – LfA – Technokredit

Die LfA ist der Partner des Landes Bayern bei der Förderung und Versorgung der Wirtschaft mit Darlehen und Krediten. Damit werden die unternehmerischen Ziele in den Bereichen Gründung, Wachstum, Innovation, Umweltschutz und Stabilisierung verfolgt.


Förderung

Zur Finanzierung von Innovationsvorhaben, die mittelfristig wirtschaftlich erfolgversprechend sind und  ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur erheblich zeitverzögert verwirklicht werden könnten und die noch keine andere Förderung erfahren haben

Förderregion

Bayern

Fördergruppe

Zielgruppe sind kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz oder vorhabensre-levanter Betriebsstätte in Bayern, die für ein innovatives Vorhaben mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko eine Förderung benötigen

Förder -Kriterien

  • Der Technokredit für Entwicklungsvorhaben sieht eine Laufzeit von zehn Jahren vor.
  • Hierin sind in Phase 1 vier und  in Phase 2 zwei zinsfreie Jahre enthalten
  • Beim Technokredit für Anwendungsvorhaben gibt es ein Standard-modell mit 10 Jahren Laufzeit bei 2 Tilgungsfreijahren.
  • Hiervon abweichend sind kundenspezifisch optimierte Konditionenmodelle für Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren (bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahren) zu angepassten Zinssätzen möglich

Förder-Beschreibung

KfW-Umweltinnovationsprogramm

  • LfA - Technokredit
  • Der Technokredit sieht die Förderung innovativer Entwicklungsvorhaben in zwei Phasen vor und bietet dabei zinsfreie Jahre:
  • Phase I = bis zum im Kern funktionsfähigen Muster
  • Phase II = bis zum alle Funktionen erfüllenden Prototyp
  • Außerdem wird der Technokredit zur Finanzierung von Anwendungsvorhaben eingesetzt.

Investition

25.000

Netto Förderung

0

Förderung in %

0

Förderstelle

LfA –Landesanstalt für Aufbaufinanzie-rung (Bayern)
Königinstrasse 15
80539 München
Telefon: 0 18 01.21 24 24 (zum Ortsta-rif)
Telefax: 0 89.21 24 22 16
E-Mail: info@lfa.de
www.lfa.de

Antragsstelle

Der Antrag wird in Kooperation mit der Hausbank bei der Innovationsberatungsstelle (Entwicklungsvorhaben) bzw. der regionalen Bezirksregierung (Anwendungsvorhaben) gestellt. Hier sind auch die Antragsformulare erhältlich.


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