Die Berliner zahlen für Existenzgründungen im Handwerk. Denn Handwerksmeister, die einen Handwerksbetrieb übernehmen oder sich mit einer Neugründung selbstständig machen wollen, können hierfür in Berlin die Meistergründungsprämie beantragen und einen hohen Zuschuss erhalten.
Förderung
- Lebenshaltungskosten
- Personalkosten
Förderregion
Berlin
Fördergruppe
Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich innerhalb von drei Jahren nach Ablegung der Meisterprüfung in diesem Handwerk in Berlin erstmalig selbständig machen
Förder -Kriterien
- Stufe: Basisförderung
Es wird ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss beträgt einmalig 7.000 EUR.
Drei Jahre nach der Gründung muss der Prämienempfänger das Weiterbestehen der Selbständigkeit nachweisen. Außerdem ist nachzuweisen, dass keine Einkünfte aus unselbständiger oder anderer selbständiger Tätigkeit erzielt wurden
- Stufe: Arbeitsplatzförderung
Es wird eine weitere Prämie i. H. von 5.000 EUR gewährt, wenn der Existenzgründer die Einstellung mindestens einer versicherungspflichtigen Arbeitskraft für die Dauer von wenigstens zwölf Monaten nachweist
Alternativ kann ein Ausbildungsplatz geschaffen und besetzt werden
Förder-Beschreibung
- Meistergründungsprämie für Existenzgründungen
- Erleichterung von Existenzgründungen im Handwerk
- Der Antrag auf Basisförderung ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Handwerkskammer Berlin einzureichen, die ihrerseits die Weiterleitung an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen vornimmt.
- Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Investition
7.000
7.200
Netto Förderung
7.000
5.000
Förderung in %
100
70
Förderstelle
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
Referat III D
Martin-Luther-Str. 105
10820 Berlin
Tel.: 030 / 90 13-81 15 / -83 81
Fax: 030 9013 8367
Antragsstelle
Handwerkskammer Berlin
Blücherstraße 68
10961 Berlin
Tel.: 030 / 2 59 03-4 71
Fax: 030 / 2 59 03-4 68
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