Meistergründungsprämie Existenzgründungen - NRW fördert aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Existenzgründungen im Handwerk mit der sog. Meistergründungsprämie. Ein Anspruch auf die Gewährung der Meistergründungsprämie besteht zwar nicht, denn die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Gewährung der Prämie. In der Regel ist der Topf voll.
Nordrhein-Westfalen
Handwerksmeister und -meisterinnen
Die Meistergründungsprämie Existenzgründungen wird als einmaliger Zuschuss i.H.v. 7.500 EUR gewährt. Gefördert werden erstmalige Gründungen, Firmenübernahmen und Beteiligungen mit mindestens 50% in NRW. Die Förderhöhe beträgt 7.500 €. Der Zuschuss wird nur für die erste Gründung gewährt.
Mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft oder eine entsprechende Anzahl von Teilzeitkräften sind für wenigstens 24 Monate zu beschäftigen. Innerhalb eines Jahres muss mindestens eine der Stellen geschaffen und besetzt werden. Es wird ein Ausbildungsvertrag mit 12 Monaten anerkannt.
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor der Gründung/Übernahme/Beteiligung bei der Handwerkskammer erfolgen.
Meistergründungsprämie für Existenzgründungen
Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen in NRW, bei denen das Mindest-finanzierungsvolumen i.H.v. 25.000 € bei Vorhaben von Männern und 20.000 € bei Frauen beträgt und bei denen mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.
25.000
7.500
30
k.A.
Der Antrag ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über den wirtschaftlichen Berater der zuständigen Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) e.V. einzureichen
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