Fördermittel – Mikrodarlehen Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert eine Finanzierungslücke, die in einer vorgegebenen Planungsrechnung auf der Grundlage eines vorhabensbezogenen Unternehmenskonzeptes ermittelt wird. Zur Ermittlung dieser Finanzierungslücke werden Investitionen, steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und Entnahmen zur Sicherstellung der privaten  Lebenshaltung allen dem Vorhaben zur Verfügung gestellten Einnahmen gegenübergestellt.


Förderung

Existenzgründung und Existenzestigung

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Fördergruppe

Existenzgründer vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und  in den ersten 36    Monaten nach der Aufnahme der Gschäftstätigkeit

Förder -Kriterien

  • Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sind nachzuweisen
  • Die angestrebte Selbstständigkeit ist persönlich unabhängig ausgestaltet
  • Bei der Existenzgründung handelt es sich um den Aufbau einer Vollexistenz
  • Der Antragsteller legt ein aussagefähiges, überzeugendes Unternehmenskonzept vor
  • Für Darlehen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit legt der Antragsteller eine fachliche Stellungnahme der zustän-digen Kammer oder einer anderen geeigneten Institution zur regionalen Marktfähigkeit des Produktes oder der Dienstleistung vor
  • Laufzeit: max. 5 Jahre
  • Tilgung: max. 1 Jahr
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen

Förder-Beschreibung

Mikrodarlehen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen in Form von Mikrodarlehen.

Investition

20.000

Netto Förderung

0

Förderung in %

0

Förderstelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel.: (03 85) 63 63-0
Fax: (03 85) 63 63-12 12
info@lfi-mv.de
www.lfi-mv.de

Antragsstelle

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwick-lung mbH
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin
Tel.:0385 55775-0
Fax 0385 55775-40
info@gsa-schwerin.de
www.gsa-schwerin.de


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