Gefördert werden Beratungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer
Die Beratungen umfassen:
Sachsen
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
ExistenzgründerInnen
Die Beratung muss durch selbständige Berater oder Beratungsunternehmen unter Mitwirkung eines zugelassenen Qualitätssicherers durchgeführt werden.
Bei Beratungen mit Schwerpunkt Außenwirtschaft oder Umwelt muss der Antragsteller nachweisen, dass er eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- oder Umweltberater der sächsischen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vorgeschaltet hat. Standard-leistungen der Kammern müssen vorab in Anspruch genommen werden.
Nicht gefördert werden:
Mittelstandsförderung – Intensivberatung / Coaching, Außenwirtschaftsberatung
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung.
Insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen.
80.000
40.000
50
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: (03 51) 4 91 00
Fax: (03 51) 49 10 40 00
service-cen-ter@sab.sachsen.de
http://www.sab.sachsen.de
Der Antrag ist bei einem anerkannten Qualitätssicherer einzureichen. Die anerkannten Qualitätssicherer können bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unter der Hotline (03 51) 49 10-49 10 erfragt werden.
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