Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt bei der Gründerqualifizierung auf Bildungsschecks. Damit können Existenzgründer und Nachfolger Beratungsmodule in Anspruch nehmen. Diese sind bspw. ein "Existenzgründerkurs" und/oder "Beratung und Begleitung". Max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden bezuschusst und der Rest ist als Eigenanteil zu tragen.
Förderung
Existenzgründung und Existenzfestigung
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Fördergruppe
Existenzgründer/in
Förder -Kriterien
- Bildungsschecks können nur bei konstanter Teilnahme an den Kursen und an der Beratung eingelöst werden
- Die Grund- und Spezialkurse müssen bei anerkannten Bildungsdienstleistern absolviert werden
- Beratung und Begleitung dürfen nur durch Berater erfolgen, die bei der Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ( http://www.kfw-beraterboerse.de) gelistet sind
- Eine Beratung und Begleitung wird nur gefördert, wenn der Existenzgründer den Entwurf eines Unternehmenskonzeptes vorlegt und die Zielrichtung der Begleitung durch einen Berater definierbar ist
- Der Existenzgründer muss durchgehend an den Kursen und an der Beratung teilnehmen.
- Der Eigenanteil darf nicht durch öffentliche Förderung refinanziert werden
Förder-Beschreibung
Qualifizierung von Existenzgründern durch Bildungsschecks
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Qualifizierung von Existenzgründern.
- Die Förderung erfolgt in Form von Bildungsschecks. Diese gelten für Grundkurse, Spezialkurse und für eine Beratung und Begleitung vor der Gründung.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form von Bildungsschecks.
- Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Das Scheckheft mit den Bildungsschecks für Existenzgründer umfasst einen Scheck für den Grundkurs mit 48 Stunden, bis zu 5 Schecks für Einzelthemen des Spezialkurses und bis zu 2 Bildungsschecks für die Beratung und Begleitung.
- Die Bildungsschecks besitzen eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten von der Ausgabe bis zur Vorlage bei Bildungsdienstleistern oder Beratern und von 6 Monaten bis zur Abrechnung (Einlösung) beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Investition
3.000
Netto Förderung
2.800
Förderung in %
80
Förderstelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel. (03 85) 63 63-0
Fax (03 85) 63 63-12 12
E-Mail: info@lfi-mv.de
Internet: http//www.lfi-mv.de
Antragsstelle
Örtliche Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) in Mecklenburg-Vorpommern.
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