Förderung
Zuschuss zum Lebensunterhalt
Förderregion
Freistaat Sachsen
Fördergruppe
- Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
- Arbeitslose (nach § 16 SGB III)
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer (nach § 17 SGB III)
Förder -Kriterien
- tragfähiges Konzept für die beabsichtigte Unternehmung
- Existenzgründung als Haupterwerbsquelle
- Existenzgründung wäre ohne die Zuwendung nicht möglich
- Nachweis Kenntnisse, die zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit notwendig sind (unter anderem fachlich und kaufmännisch)
- Gewähr, dass die Förderung ordnungsgemäß durchgeführt und abgerechnet wird
- positive Beurteilung und befürwortende Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Hinweis:
Der Antrag ist mind. 6 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Existenzgründung bei der SAB zu stellen (Datum Posteingang).
Förder-Beschreibung
Zuschüsse für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus oder bei drohender Arbeitslosigkeit eine eigene Existenz gründen, können Sie als Start-hilfe einen Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen. Die Gelder dafür stellt der Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit. Beachten Sie bitte, dass die Zuwendung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht ist. Auch müssen zunächst die Fördermöglichkeiten anderer öffentlicher Stellen ausgeschöpft sein. Sollten Sie Gründungszuschuss nach dem Sozialgesetzbuch SGB III erhalten, verringert sich der Höchstbetrag entsprechend.
- nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetrags-finanzierung)
- 1.-9. Monat -> max.1000 € / Monat
- 10.-15. Monat -> max. 500 € / Monat
- Dauer: max. 15 Monate
- Die Antragstellung ist für Sie kostenlos
Investition
12.000
Netto Förderung
12.000
Förderung in %
100
Förderstelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Kundencenter Dresden
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. 0351 / 4910 4910
Fax 0351 / 4910 1015
servicecen-ter@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de
Antragsstelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Kundencenter Dresden
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
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