Sachsen hat das Förderprogramm "Regionales Wachstum" aufgebohrt. Aktuell gibt es eine Förderung von bis zu 300.000€ Investitionen in das Anlagevermögen mit bis zu 70% nicht rückzahlbarem Zuschuss für Unternehmen in Sachsen (ohne Leipzig und Dresden). Befindet man sich in der Klasse der Unternehmen gemäß Anlage 2 bekommt man bis zu 70% Zuschuss auf 50.000€.
SAB Förderrichtlinie Regionales Wachstum - Welche Investitionen werden gefördert?
Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
SAB Förderrichtlinie Regionales Wachstum - Firmensitz entscheidet über die Förderquote
SAB Förderrichtlinie Regionales Wachstum - Branche entscheidet über die Höhe des Zuschusses
SAB Förderrichtlinie Regionales Wachstum - Was muss getan werden?
- Nachweis einer Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Verbesserung der Angebotsqualität)

