Erfolgreich Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt beantragen – Teil 3

Der Beweis dafür, dass mein Modell funktioniert, sind die Gründer, die dank meiner Tipps jetzt gutes Geld verdienen und quasi aus dem Nichts, also ohne großen Kapitaleinsatz, gestartet sind. So zum Beispiel Christoph W., Maler aus Stuttgart, der sich vor einem Jahr an mich gewandt hat. In seiner Zeitarbeitsfirma verdiente er damals 900 EUR netto und wurde dort schlicht und ergreifend ausgebeutet: Er musste meist mehr als zehn Stunden am Tag die „Drecksarbeit“ machen, obwohl er eine abgeschlossene Lehre als Maler hatte. Die Kündigung des Arbeitgebers lag auch schon auf dem Tisch. Daraufhin haben wir für ihn einen Raumausstattungsservice gegründet und er hat mit knapp 10.000 EUR Gründungszuschuss des Arbeitsamtes losgelegt. Heute arbeitet Christoph für diverse Malerbetriebe als Subkontraktor, erfüllt seine eigenen Aufträge und verdient jeden Monat über 3.000 EUR.


Auch Gerd R. aus Dresden ist ein Beispiel dafür, dass eine Kleingründung aus der Arbeitslosigkeit keine Notlösung, sondern eine echte Alternative ist. Damals als Marketingleiter eines großen Telekom-Unternehmens gekündigt, musste auch er wieder bei Null anfangen. Er war schon fleißig dabei, die Gründung vorzubereiten und hätte doch glatt „vergessen“ den Zuschuss vom Arbeitsamt abzuholen – das wären mal eben 27.000 EUR gewesen. Natürlich war der echte Grund ein anderer - er hat sich nicht getraut. So etwas macht man ja auch nicht als ehemaliger Manager. Mit meiner Hilfe hat er sich dann letztendlich auch noch vier Monate ALG I und damit zusätzliche 10.000 EUR gesichert, bevor er dann entspannt eine Marketingagentur gegründet und noch einmal 27.000 EUR erhalten hat. Heute läuft sein Unternehmen so bombig, dass er sogar eine Sondertilgung für sein Haus vornehmen konnte.

Es gibt Hunderte von Beispielen von Menschen, die es geschafft haben, ein eigenes kleines oder großes Unternehmen aufzubauen. Trauen Sie sich einfach, denn das Risiko bleibt überschaubar, wenn Sie etwas dafür tun: Wer nämlich nach der Gründung weiter in die ALG I-Versicherung einzahlt (ca. 30 EUR pro Monat), erwirbt einen neuen ALG I-Anspruch und kann ggf. ein zweites Mal gründen und erneut den Zuschuss abholen oder noch einmal ALG I für mindestens sechs Monate beziehen. Wie das funktioniert, lesen Sie im Kapitel zur Checkliste.


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