Existenzgründer Wissen – Kredit für Selbständige

Selbständige, besonders in der Gründungsphase, haben stets einen gewissen Kreditbedarf. In der Gründungsphase ist dieser natürlich erheblich höher als wenn das Unternehmen etabliert ist und über Liquidität verfügt. Es gibt spezielle Kredite für Selbständige, darunter auch sogenannte Gründerkredite. Hier ist zu beachten, dass anders als bei Konsumentenkrediten, das Angebot spärlich gesät ist, was einfach zu erklären ist: Selbständige und Freiberufler gelten als Risikogruppe. Für Existenzgründer bieten sich sogenannte Mikrokredite an, aber wie der Name suggeriert, ist die Kredithöhe hier begrenzt. Sie bieten jedoch den großen Vorteil, dass keine Sicherheiten verlangt werden, dafür aber ein tragfähiges Unternehmenskonzept. Der Mikrokredit ist also eine Art Förderkredit für das Unternehmertum.


Kredit für etablierte Unternehmen/Freiberufler

Für etablierte Unternehmen und Freiberufler kommt kein Mikrokredit infrage. Sie müssen einen Kredit bei ihrer Hausbank oder einen Internetkredit beantragen. Zudem bieten sich auch zweckgebundene Kredite wie bspw. der Autokredit an, bei dem das angeschaffte Auto als Kreditsicherheit fungiert. Es ist jedoch so, dass es für Selbständige und Freiberufler generell schwieriger ist, an einen Kredit zu kommen, weil sie nicht den Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen in fester Höhe erbringen können. Insofern ist das Ausfallrisiko höher als bei Festangestellten oder gar Beamten.

Strengere Voraussetzungen

Die speziellen Kredite für Selbständige werden unter strengeren Voraussetzungen vergeben: Nicht nur eine positive Schufa-Auskunft ist notwendig, sondern auch betriebswirtschaftliche Auswertungen des zu erwartenden durchschnittlichen Einkommens anhand der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Bilanzen. Dabei führen stark schwankende Einkommen zu Abschlägen, stetig rückläufige Einkommen entsprechend zu noch größeren Abschlägen. Von dem Gewinn vor Steuern werden zudem Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Oftmals ist auch der Nachweis nötig, dass man das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit schon über einen längeren Zeitraum betreibt. Ebenso müssen Sicherheiten aufgebracht werden. Hier bietet sich bspw. ein Bürge an. Ferner ist festzuhalten, dass Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte) bei der Kreditvergabe bessere Chancen haben als Gewerbetreibende (Handwerker, Händler etc.). Nicht zuletzt ist für die Banken die Branche des Kreditnehmers ein ebenso wichtiges Kriterium; so sind Kredite für Gastronomen sehr schwer zu bekommen, gilt die Gastronomie doch als Risikobranche.


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